20.04.2018 - PRESSEMITTEILUNG
NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) begrüßt Neuerungen im Landesentwicklungsplan (LEP) NRW
Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) begrüßt ausdrücklich die Ziele der Landesregierung von NRW, keine Windenergieanlagen in Wäldern zuzulassen und die Abstände zu Wohngebieten auf 1500 Meter zu erhöhen.
„Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Menschen, Natur, Wälder, Wildtiere und Lebensräume vor einem zunehmenden Desaster zu bewahren“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI).
Auch die Herausnahme des Umfangs der Flächenfestlegungen für Windenergie in den Regionalplänen wird ausdrücklich begrüßt, da die Windenergie verständlicher Weise auf immer stärkeren Widerstand in der Bevölkerung stößt.
Weitere wichtige Forderungen der NI seien u.a., klare und eindeutige Regelungen im Windenergieerlass sowie im Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes zu schaffen und dies nicht den von den Windkraftinvestoren in Auftrag gegebenen mehrheitlich mangelhaften Gutachten zu überlassen, das Helgoländer Papier als Fachkonvention ausnahmslos einzuhalten, das Vorsorgeprinzip anzuwenden, ein genereller Ausschluss zur Errichtung von Windindustrieanlagen in Landschaftsschutzgebieten, Naturparken sowie Natura 2000 Gebieten. Wichtig sei es darauf zu achten, dass nicht versucht werde die Ziele des Gesetzgebers durch die alte Ministerialbürokratie und nachgeordnete Landesbehörden auszuhebeln.
Die Kritik des Landesverbandes Erneuerbare Energien am neuen LEP entbehrt nach Auffassung der NI jeder Grundlage und ist alleine profitorientierten Lobbyinteressen geschuldet.
Die Windenergie leistet weder einen wirksamen Beitrag zum Naturschutz und Klimaschutz noch zur Reduzierung des CO2-Ausstosses. Im Gegenteil, sie führt zu einer Zerstörung der Biologischen Vielfalt, der Wälder und unserer einzigartigen Landschaften.
Auch das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) sowie die Privilegierung nach dem Baugesetzbuch müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Beides seien planwirtschaftliche Instrumente und passten nicht zu einer freiheitlichen Gesellschaft. Die NI fordert daher deren vollständige Abschaffung und wird die Landesregierung auf diesem Weg unterstützen, ebenso bei der vorgesehenen Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, mit der höhere Mindestabstände verbindlich festgelegt werden können.