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Presse

16.08.2017 - PRESSEMITTEILUNG (Update der PM v. 10.08.2017)

Naturschutzinitiative e.V. und POLLICHIA fordern:
Kein Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücksflächen an das Basalt- und Mischwerk zur Finanzierung eines Dorfgemeinschaftshauses!

Dorfgemeinschaftshaus ja – Aber nicht in einem europäischen Schutzgebiet!

Die Ortsgemeinde Schenkelberg im Westerwaldkreis beabsichtigt, in einem europäischen FFH-Schutzgebiet ein neues Dorfgemeinschaftshaus zu bauen. Das angedachte Vorhabengebiet befindet sich auf einer extensiven Mähwiese, die gleichzeitig als Streuobstwiese genutzt wird. Das Gebiet gehört dabei vollständig zum FFH-Gebiet „Unterwesterwald bei Herschbach“ (FFH-5312-301). Allein diese Begebenheit ist vollständiger Ausschlussgrund für ein Bauvorhaben, da Natura 2000–Gebiete als Schutzsystem für Flora, Fauna und Lebensraumtypen eingerichtet wurden. Bereits schon jetzt besteht eine Verkleinerung des FFH-Gebietes durch den südwestlich von Schenkelberg gelegenen Friedhof.

In den vorliegenden Gutachten selbst wird angegeben, dass ein hoher Flächenverbrauch und Versiegelungsgrad notwendig sei. Es seien erhebliche Auswirkungen auf Boden und Wasser zu erwarten, was damit ebenfalls der gewünschten Bebauung entgegensteht.

Weiterlesen: 16.08.2017 - PM - Kein Dorfgemeinschaftshaus in einem europäischen Schutzgebiet

17.08.2017 - PRESSEMITTEILUNG (Update der PM v. 28.07.2017)

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI), POLLICHIA e.V.

Weniger Gülle für mehr Artenvielfalt im Westerwald!   -

„Ein Bett im Kornfeld für den Feldhasen“

Weniger Gülle für mehr Artenvielfalt im Westerwald! - „Ein Bett im Kornfeld für den Feldhasen“

Gülle ist ein Abfallprodukt und zugleich wertvoller Dünger, aber nur in Maßen. Jedes Jahr produzieren Nutztiere wie Rinder, Schweine und Hühner in Deutschland mehr als 300 Millionen Liter davon. Auch nach der neuen Düngeverordnung sind immer noch 50 Kilogramm Stickstoffüberschüsse pro Hektar erlaubt. Das ist viel zu viel. Um das Grundwasser dauerhaft zu schützen, dürfte der zulässige Wert nur bei höchstens 30 Kilogramm liegen.

Die Tierhaltung müsste daher an die regional vorhandene Größe der Wiesen und Felder angepasst werden. Die Einführung der „Hoftorbilanz“, die einen Betrieb als Ganzes betrachtet, erachtet die NI als eine sinnvolle Maßnahme.

Weiterlesen: 17.08.2017 - PM - "Weniger Gülle für mehr Artenvielfalt im Westerwald"

26.07.2017 - PRESSEMITTEILUNG

Dahlem: Verwaltungsgericht stärkt den Natur– und Artenschutz!

Etappensieg für den Naturschutz in der Eifel

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes Aachen hat dem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen die Genehmigung des Kreises Euskirchen zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windkraftanlagen in der Eifelgemeinde Dahlem stattgegeben. Damit müssen die Bauarbeiten eingestellt werden. Für alle Windräder sind die Fundamente errichtet, außerdem stehen bereits 2 Türme.

„Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) begrüßt dieses klare Urteil in der Sache und wird der Bürgerinitiative auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen“, so Landesvorsitzender Harry Neumann.

Dahlems Bürgermeister Jan Lembach kann, nach seinen Aussagen in einer ersten öffentlichen Stellungnahme, nicht nachvollziehen was der Kreis falsch gemacht haben könnte. Demgegenüber stellt das Gericht in aller Deutlichkeit fest, dass der Genehmigungsbehörde ein „beachtlicher Verfahrensfehler“ unterlaufen sei. Denn: Es sei nicht nachvollziehbar geprüft worden, ob durch den Bau der Windräder im Dahlemer Wald der Schwarzstorch gefährdet werde. Die durchgeführten Untersuchungen seien hierfür nicht ausreichend gewesen. Es sei insbesondere keine gezielte Raumnutzungsanalyse für den Schwarzstorch durchgeführt worden. Daher sei nicht davon auszugehen, dass mit der zufälligen Beobachtung von Flugbewegungen des Schwarzstorches anlässlich der Raumnutzungsanalyse des Rotmilans die Schwarzstorchaktivitäten im Baugebiet zuverlässig erfasst worden seien. Angesichts dieses beachtlichen Fehlers kommt das Verwaltungsgericht nach dem jetzigen Sach- und Erkenntnisstand zu dem Ergebnis, dass die angefochtene Genehmigung im Hauptverfahren aufgehoben werde.

Weiterlesen: 26.07.2017 - PM - "Dahlem: Verwaltungsgericht stärkt den Natur- und Artenschutz!"

26.07.2017 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative e.V. (NI) weist Haselhuhn im Gebiet Knippen und Kuhlenberg nach. Windenergieanlagen dürfen dort nicht errichtet und genehmigt werden!

Der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gelangen, vor allem auch außerhalb der offiziellen Schutzgebiete, zahlreiche N1-Nachweise von Haselhühnern. Diese wurden der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein mitgeteilt, die wiederum das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) um eine Expertise bat.

Diese liegt mittlerweile vor. Danach sind alle Plangebiete für Windenergieanlagen im Bereich von Haselhuhnvorkommen nicht nutzbar, weil die Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgelöst würden.

Besonders hervorzuheben ist, dass diese wissenschaftlich gesicherten Nachweise in Verbundkorridoren erbracht wurden, die nach der LANUV-Studie, neben den kleineren Trittsteinbiotopen, wichtige Bestandteile des Haselhuhnlebensraumes sind.

„Ohne die Verbundkorridore ist eine auf Dauer überlebensfähige Haselhuhnpopulation nicht möglich, weil das Haselhuhn einen großflächigen substantiellen Lebensraum braucht und in isolierten Teillebensräumen zum Aussterben verurteilt wäre“, betonte der Haselhuhnexperte und Länderbeirat der NI, Gerhard Bottenberg, dem auch die wissenschaftlich fundierten Nachweise gelangen.

Weiterlesen: 26.07.2017 - PM - "NI weist Haselhuhn im Gebiet Knippen und Kuhlenberg nach"

20.07.2017 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt Teilplan "Erneuerbare Energien" für die Region Odenwald ab – Odenwald und Spessart müssen von Windenergieanlagen frei bleiben!

Verband sieht EU-Vorgaben im Regionalplan nicht erfüllt.

Bürger sollen sich auch weiterhin für den Erhalt ihrer einzigartigen Landschaft einsetzen.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) sieht die Aufstellung des Teilplans "Erneuerbare Energien" zum aktuellen Regionalplan Südhessen nicht nur für einzelne Wind-Vorranggebiete kritisch. Eine Untersuchung der Aufstellung mit 35 Vorranggebieten im Raum Odenwald kommt zum Ergebnis, dass die Vorgaben der EG-Richtlinie 2001/42/EG über das Verfahren der „SUP-Richtlinie“ (Strategische Umweltprüfung) regionalplanerisch nicht hinreichend umgesetzt wurden.

„Artenschutzkonflikte sowie Wasserschutz- und Landschaftsschutzkriterien sind im Umweltbericht der Regionalplanung vernachlässigt und in vielen Fällen schlicht fehlerhaft“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Für die Untersuchung des Teilplans beauftragte die NI das regionale Fachbüro proreg des Geographen Michael Hahl, Waldbrunn. Die fachliche Expertise zeigt auf, dass der Regionalplanungsträger die Pflicht habe, bei konkreten Anhaltspunkten etwa zu Brut- und Nahrungshabitaten den Sachverhalt im Planungsgebiet abzuwägen und zu bewerten. Das Raumordnungsgesetz sieht zudem vor, soziale und wirtschaftliche Ansprüche mit den ökologischen Funktionen des Raums in Einklang zu bringen, wozu der Lebensraum- und Artenschutz gehören. Ebenso seien die Schutzgüter Wasser, Landschaft und Sach- und Kulturwerte von einer ungenügenden Ermittlung und Abwägung betroffen, vor allem bei den Wasserschutzgebieten sowie bei speziellen Kriterien, die aus dem Status eines "UNESCO Global Geopark" hervorgehen.

Weiterlesen: 20.07.2017 - PM - (NI) lehnt Teilplan "Erneuerbare Energien" für die Region Odenwald ab

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DR. WOLFGANG EPPLE
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Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG