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Presse

20.02.2017

Naturschutzinitiative e.V. fordert sofortigen Baustopp und Aufhebung der Genehmigung für den Windpark Knippen!

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) konnte am 02.01.2017 durch eine umfangreich dokumentierte 30 m lange Trittsiegelspur einen sicheren Nachweis eines Haselhuhnvorkommens im Bereich des Bauvorhabens „Windpark Knippen“ nachweisen. Der genaue Nachweisort im Gambachtal wurde durch Herrn Gertz von der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Siegen-Wittgenstein am 03.01.2017 bestätigt und durch eigene Fotos belegt.

Die Prüfung des möglichen Vorkommens dieser streng geschützten und windenergiesensiblen Art wurde jedoch im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und der gleichzeitig durchgeführten Windenergiekonzentrationszonenplanung der Stadt Freudenberg trotz frühzeitiger Hinweise seitens des ehrenamtlichen Naturschutzes (Anfang Mai 2015) nicht berücksichtigt. Dies ist umso unverständlicher, da die hier vorkommende Unterart des Haselhuhns „rhenana“ die am meisten bedrohte Vogelart Europas ist.

Weiterlesen: 20.02.2017 - Pressemitteilung

13.02.2017

Rohrhardsberg, Yach, Elztal

Keine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot beim Wespenbussard! Hände weg vom Auerhuhn!

Landratsamt Emmendingen darf den Bauantrag nicht genehmigen!

Die Firma „Ökostrom Consulting“ Freiburg GmbH hat 2016 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Repowering der Windenergieanlage (WEA) „Yach“ im Bereich Rohrhardsberg gestellt. Die bisherige Anlage soll abgebaut und in 30 Meter Entfernung durch eine neue ersetzt werden. Diese soll mit 200 Meter Höhe doppelt so hoch werden und eine wesentlich größere Leistung erbringen. Wir lehnen dieses Vorhaben aus naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Gründen vollumfänglich ab. Nicht zuletzt geht es dabei um die Gefährdung des Bestandes an streng geschützten Greifvögeln wie z.B. Wespenbussard, Rotmilan, Mäusebussard und Wanderfalken – sowie um eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung der dortigen Auerhuhn-Population.

Besonders umstritten ist der Antrag der Firma, eine Ausnahme vom Tötungsverbot des Wespenbussards (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) zu bewilligen. Dass ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ vorliegt, weil ein Horst in der Nähe des WEA-Standortes liegt, wird durchaus zugegeben. Der Ausnahmeantrag wird mit „zwingenden Gründen eines überwiegenden öffentlichen Interesses“ am Klimaschutz begründet. Das überzeugt nicht und verstößt gegen die europäische Vogelschutzrichtlinie. Diese sieht diese Möglichkeit nämlich überhaupt nicht vor. Der Bau der Anlage ist nicht „zwingend“ (das würde bedeuten: diese eine Anlage ist unbedingt notwendig, um die angeblichen Klimaschutzziele zu erreichen), und das „öffentliche Interesse“ an einer Nutzung der ineffizienten Windenergie als Beitrag zum sogenannten Klimaschutz ist ebenfalls nicht gegeben. Trotz der fast 28.000 Windindustrieanlagen in Deutschland steigt der CO2-Ausstoß nämlich weiterhin an. Da lt. einer aktuellen EMNID Umfrage 80% der Bundesbürger Windenergieanlagen in Wäldern ablehnen, kann von einem „öffentlichen Interesse“ nicht die Rede sein.

Weiterlesen: 13.02.2017 - Pressemitteilung

10.02.2017

GESETZESENTWURF ZUR NOVELLIERUNG DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES IST MIT EUROPÄISCHEM RECHT NICHT VEREINBAR!

Auch wenn das Bundeskabinett auf Druck der Naturschutzverbände den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes mit Verbesserungen beschlossen hat, entspricht der Entwurf nach wie vor nicht den europäischen Artenschutzrichtlinien: Zwar ist der in den europäischen Richtlinien vorgesehene Individuenbezug beim Tötungsverbot durch den Zusatz „für Exemplare" klargestellt worden und die ursprünglich vom Gesetzesentwurf intendierte „Mengenschwelle" damit vom Tisch. Dennoch findet sich im Entwurf nach wie vor das sogenannte „Signifikanzkriterium" als unklarer Rechtsbegriff, was die europäischen Naturschutzrichtlinien schlicht nicht vorsehen.

„Aufgrund der Formulierungen im Gesetzesentwurf ist anzunehmen, dass die Anpassung des § 44 an die Signifikanz-Rechtsprechung vor allem zu Gunsten des Windkraftausbaus erfolgen soll. Artenschutz verdient aus vielfältigen Gründen jedoch ein prioritäres gesellschaftliches Interesse. Dabei besteht eine besondere Verantwortung für geschützte Tierarten. Eine Aufweichung der Gesetzesgrundlage hinsichtlich des Tötungsverbotes ist daher vollkommen inakzeptabel", betonte Dipl.-Biologe Konstantin Müller, Vorstandsmitglied der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Weiterlesen: 10.02.2017 - Pressemitteilung

09.02.2017 Pressemitteilung der Naturschutzverbände zur Wander- und Radwegeplanung im Landschaftsschutzgebiet Obere Nahe

Natur- und Artenschutz muss bei der Radwegplanung im Oberen Nahetal strikt beachtet werden!

Das obere Nahetal mit dem Durchbruch der Nahe durch das Vulkanitmassiv der Baumholderer Platte ist ohne Zweifel die reizvollste Landschaft des Kreises und zudem der eigentliche Hotspot der Artenvielfalt im Kreisgebiet.

Vollkommen zu Recht genießt das Durchbruchstal besonderen Schutz als Landschaftsschutzgebiet; der Nahelauf selbst ist als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ausgewiesen. Es ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, ja sogar wünschenswert, dass diese einmalig schöne Landschaft für Wanderer und Radfahrer erschlossen wird. Dies muss jedoch unter strikter Beachtung der Schutzziele erfolgen. Unerlässlich ist daher eine frühzeitige Beteiligung des amtlichen und des ehrenamtlichen Naturschutzes in der Planungsphase. Bei der aktuellen Projektierung des Wanderwegs kann davon keine Rede sein. Obschon die Nahe-Zeitung berichtet, dass es schon eine Streckenplanung gibt und dass die betroffenen Ortsgemeinden zugestimmt haben, wurden nach unserer Kenntnis die für Natur- und Landschaftsschutz zuständigen Sachbearbeiter der Kreisverwaltung nicht eingebunden, erst recht nicht der ehrenamtliche Naturschutz (Fachbeirat Naturschutz, Naturschutzverbände). 

Die Route soll, wie das Projektbüro SHS bekundet, immer dicht am Fluss entlang führen. Hier schielt man offenbar auf die durchaus nicht naturschutzfreundliche Punktvergabe im Rahmen der Zertifizierung durch das Deutsche Wanderinstitut. Dieser Verein vergibt zum Beispiel Pluspunkte für Wegstrecken, die dicht an Gewässern entlang führen, ungeachtet der Störwirkung für Wasservögel. Wo sollen Eisvogel und Wasseramsel noch der Nahrungssuche nachgehen, wenn sonntags zahlreiche Wanderer kilometerweit am Fluss entlang laufen? Die Flusslandschaft erlebt auch, wer im Tal auf bestehenden Feldwegen wandert und nur ab und zu direkt an den Fluss geführt wird.

Weiterlesen: 09.02.2017 - Pressemitteilung 

 

26.01.2017

Adelberg: Keine Aushöhlung des Artenschutzes durch die Hintertür!

Die Naturschutzinitiative e.V. weist darauf hin, dass man bei der - vordergründig erfreulichen - Ablehnung des projektierten Windenergie-Standortes "Adelberg" im baden-württembergischen Schurwald artenschutzrechtlich sehr genau hinterfragen müsse.

Wie in der Presse berichtet wurde, habe das zuständige Regierungspräsidium festgestellt, dass es mindestens vier Rotmilan-Revierpaare im Umkreis von 3,3 Kilometern um projektierte Windenergieanlagen gebe. Demnach liege in Adelberg ein so genanntes „Dichtezentrum“ vor und die Erteilung einer Ausnahme vom Tötungsverbot wurde vor diesem Hintergrund abgelehnt.

Wie Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender Baden-Württemberg der Naturschutzinitiative e.V. (NI) betont, sei davon auszugehen, dass diese Genehmigungsentscheidung zum Standort Adelberg künftig gegen naturschutzfachliche Einwände instrumentalisiert werde, insbesondere bei Vorkommen des Rot- und Schwarzmilans. Die argumentative Grundlage dieser Entscheidung stützt ein so genanntes „Dichtezentrum"- Konzept in Baden-Württemberg und hilft, dieses über naturschutzrechtliche Verstöße hinweg zu etablieren. „Dieses ‚Dichtezentrum-Konzept‘ verstößt u.E. gegen das europäische Artenschutzrecht“, erklärte Harry Neumann.

Weiterlesen: 26.01.2017 - Pressemitteilung


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