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02.10.2018 - PRESSEMITTEILUNG

Rotmilan Horstbaum während eines laufenden Gerichtsverfahrens im Kreis Euskirchen gefällt! NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) fordert konsequente Ermittlungen und Bestrafung der Täter!

In der Zeit zwischen dem 20.08.2018 und dem 03.09.2018 ist es bei Einzelbaumentnahmen im Rahmen forstwirtschaftlicher Maßnahmen in einem Waldstück in der Gemeinde Hellenthal, Kreis Euskirchen, NRW, zur Fällung eines Rotmilan Horstbaumes gekommen. Der Wald gehört zum Besitz des Grafen Beissel, Gemeinde Dahlem und liegt unmittelbar angrenzend an das FFH- und Natura 2000 Gebiet „Manscheider Bachtal und Nebenbäche“.

Der Horstbaum befand sich ca. 450 m entfernt zu dem mit fünf Windkrafträdern geplanten Windpark mit dem Projektnamen Dahlem IV. Das Projekt der Windpark Dahlem GmbH & Co KG befindet sich seit 2017 in einem vom NABU NRW geführten Klageverfahren gegen den Kreis Euskirchen vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Mit Beschluss vom 12.07.2017 hatte die Kammer einem Eilantrag des NABU stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte die Eilentscheidung mit Beschluss vom 04.10.2017 bestätigt (8 B 976/17).

Der Rotmilanhorst wurde im Frühjahr 2017 von Mitgliedern der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) und des NABU Euskirchen gefunden, nachdem sie die Brutaktivitäten eines Rotmilanpaares über dem Waldstück beobachten konnten. Nachdem der Horst seitens des NABU NRW dem Verwaltungsgericht Aachen gemeldet wurde, bestätigten sowohl der Kreis Euskirchen als auch die Windpark Dahlem GmbH die Existenz des Rotmilanhorstes. Der Horst wurde im Rahmen des Gerichtsverfahrens im Juni 2017 an das Gericht gemeldet. Der Gutachter des Anlagenbetreibers hat den Horst daraufhin vor Ort besichtigt und als Rotmilanhorst bestätigt.

Ob die Fällung des Horstbaumes unter Vorsatz vorgenommen wurde, wird jetzt im Rahmen einer Anzeige geklärt werden. Bemerkenswert ist hier die Tatsache, dass der Horst vollständig aus der Baummulde herausgenommen und beseitigt wurde, was nicht dafürspricht, dass der Baum mit dem Rotmilanhorst „aus Versehen“ gefällt wurde, betonen die Naturschützer vor Ort.

„Es vergeht kaum eine Woche, in der wir nicht Hinweise auf Horststörungen, Vergrämungen, Horstzerstörungen oder Fällung von Horstbäumen erhalten. Dies ist kein Zufall, sondern erfolgt nach unseren Erkenntnissen mit System und bundesweit“, erklärte NI-Landesvorsitzender Harry Neumann.

Die Kreisverwaltung Euskirchen gab während der Gerichtsverhandlung am 19.09.2018 auf Nachfrage des Richters hin bekannt, dass eine Strafanzeige gestellt wurde. Weitere Details sind noch nicht bekannt.

Rotmilanhorste genießen nach dem „Leitfaden Artenschutz für den Bau von Windenergieanlagen NRW“ einen zweijährigen Bestandschutz, auch wenn der Horst nach der letzten Bebrütung im Folgejahr nicht besetzt wird. Die Zerstörung eines Rotmilanhorstes (mit Bestandschutz) stellt somit eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar.

Die NI fordert daher konsequente Ermittlungen, um den oder die Täter vom Hellenthal zu ermitteln und zu bestrafen. Diese können sich mit großer Wahrscheinlichkeit nur in den Kreisen finden, die von der Windenergie profitieren.

Mittlerweile wurde der Genehmigungsbescheid zum Bau der fünf geplanten Windindustrieanlagen vom Verwaltungsgericht Aachen im Hauptsacheverfahren für rechtswidrig erklärt. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Ein großer Erfolg für den Naturschutz in Nordrhein-Westfalen!

 

 

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