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15.01.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:

Luchs vor der Windindustrie schützen!

Hessen muss mehr Verantwortung für den Luchs übernehmen!

Am 20.03.2018 berichtete die Hessische Niedersächsische Allgemeine (HNA) darüber, dass es in Nordhessen nur noch zwei Luchse auf dem Meißner und im Kaufunger Wald gäbe.

Am 22.10.2018 berichtete die Werra Rundschau mit Hinweis auf den „Arbeitskreis Hessenluchs“ darüber, dass in der gesamten Region zwischen Fulda und Werra nur noch zwei männliche Luchse leben würden.

Noch im Jahresbericht 2014 des „Arbeitskreises Hessenluchs“ im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) wurde der Kaufunger Wald und Gutsbezirk Kaufunger Wald durch zahlreiche Foto- und Videonachweise des eurasischen Luchses (Lynx lynx) noch als Hotspot bewertet.

In mindestens vier Fällen konnte durch Fotos Reproduktion nachgewiesen werden (Seite 10 des Jahresberichtes von 2014).

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Luchspopulation in Nordhessen ihren Höhepunkt erreicht. Die ersten Luchse waren in den Vorjahren sehr wahrscheinlich aus dem nahe gelegenen Harz nach Nordhessen eingewandert. Seit 2010 begannen die Luchse sich dann auch in Nordhessen selbstständig zu vermehren.

Ab 2015 (vorbereitende Arbeiten schon früher) begannen die örtlichen Planungen und Bauarbeiten zur Errichtung von Windindustrieanlagen im Kaufunger Wald, einem Reproduktionsort des eurasischen Luchses.

Der Luchs ist bei der Beutesuche in starkem Maße auf sein sensibles Gehör angewiesen. Durch den Betrieb und Bau der Windindustrieanlagen ist es naheliegend, dass die Nahrungsbeschaffung deutlich erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird. Auch das Wild meidet die ursprünglichen Nahrungsgebiete aufgrund der industriellen Verbauung und der damit verbundenen Störungen, wie Jäger immer wieder berichten.

Zeitgleich mit dem Baubeginn der ersten Windenergieanlagen des Windparks Hausfriste I  kam es zu einem „Massen“-Sterben zahlreicher (bis zu acht) Luchse im Kaufunger Wald an Räude, einer für Luchse tödlich verlaufenden Erkrankung. Diese wird typischer Weise durch Stress ausgelöst. Das „Luchsprojekt Harz“ berichtet zudem von Luchsen, die ab 2015 aus Nordhessen in den Harz gewandert sind.

Es gibt keine Forschungsergebnisse, die eine Beeinträchtigung des Luchses durch Windindustrieanlagen ausschließen können. Dies ist jedoch schon aus dem Vorsorgeprinzip nach der FFH-Richtlinie erforderlich, um die Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausschließen zu können.

Am 05.11.2018 wurde ein Antrag auf die Errichtung von 5 weiteren Windkraftanlagen im „FFH -Gebiet Werra- und Wehretal 4825-302“ im Kaufunger Wald gestellt (Windkraftindustriegebiet Hausfirste II). Ganz in der Nähe besteht bereits das Windkraftindustriegebiet Hausfirste I mit 10 Windkraftanlagen.

Für dieses FFH-Gebiet wird unter "Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie" der Eurasische Luchs (Lynx lynx) genannt, mit dem Ziel der "Erhaltung von großen unzerschnittenen Wäldern".

Es gilt für die wertbestimmenden Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhang II) des jeweiligen Natura 2000-Gebietes ein EU-rechtliches Verschlechterungsverbot bei gleichzeitigem Verbesserungsgebot.

Seit der Industrialisierung des Kaufunger Waldes mit Windenergieanlagen hat sich zeitgleich der Luchs zurückgezogen und es ist zu keiner Fortpflanzung mehr gekommen.

„Die hessische Windkraftpolitik verstößt offensichtlich gegen europäisches Artenschutzrecht. Das nach der europäischen FFH-Richtlinie verbindliche Erhaltungsziel wird durch den Bau der neuen Windkraftanlagen in der Kernzone des Luchslebensraums konterkariert. Die hessische Landesregierung und die grüne Umweltministerin kommen erneut ihrer Verantwortung für den europäischen Artenschutz nicht nach“, erklärte Roland Dilchert, Länder- und Fachbeirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI) Hessen.

 


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