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05.02.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Pollichia e.V. fordern:

Kein „Bike und Naturerlebnispark“ im FFH-Gebiet Idarkopf und in der Naturpark-Kernzone „Saar-Hunsrück“!

SGD Nord konterkariert den Naturschutz!

Die Ortsgemeinde Stipshausen in der Verbandsgemeinde Rhaunen im Hunsrück plant im FFH Gebiet „Idarwald“ und in der Kernzone des Naturparkes „Saar-Hunsrück“ einen „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“. Von dem gesamten Plangebiet mit 90 ha Fläche liegen fast 70 ha im Wald. Vorhabenträger ist die „ecoparc concepts UG“. Geplant ist ein den  Südosthang des Idarkopfs durchziehendes Netz von 17 Abfahrtsstrecken, in die z.B. Sprungtische, Schanzen, Rampen und Erdbauten integriert werden sollen. Diese "Downhill-Trails" umfassen eine Gesamtlänge von 23 km und haben jeweils eine geplante Breite von ca. 3 m. Dazu sollen zahlreiche weitere Einrichtungen kommen wie ein Schlepplift, ein Transportband, Berg- und Talgastronomie, ein Event- und Campingplatz, Parkplätze und andere Infrastruktureinrichtungen.

Versiegelte und verdichtete Bereiche wie Trails und weitere Einrichtungen sind auf ca. 8-9 ha geplant. Weitere stark von Eingriffen veränderte Flächen werden in den Planungsunterlagen mit ca. 40 ha angegeben.

„Sollte dieses Vorhaben verwirklicht werden, würde es sich um einen der schlimmsten Eingriffe der letzten Jahre in ein europäisches Schutzgebiet und in eine Naturpark Kernzone handeln. Insbesondere da es sich um ein FFH-Gebiet handelt, das zum Schutz der Lebensräume und Arten von europäischem Belang ausgewiesen wurde. Da die Belange des Naturschutzes absoluten Vorrang haben müssen, werden wir das Planvorhaben nicht klaglos hinnehmen“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Dr. Jürgen Ott, Präsident der Pollichia e.V.

Erst kürzlich hat die Europäische Kommission Vertragsverletzungsmaßnahmen gegen Deutschland eingeleitet und Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der geschützten Arten, die Teil des Natura-2000-Netzes sind, nachzukommen (Habitat-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates).

„Deutschland hat es versäumt, innerhalb der vorgeschriebenen Fristen 787 von 4606 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Darüber hinaus hat Deutschland es auch generell und fortgesetzt versäumt, für alle Natura-2000-Gebiete hinreichend detaillierte Ziele festzulegen“, so die Europäische Kommission.

„Es ist völlig unverständlich, dass auf derart massive Art und Weise in dieses FFH-Gebiet eingegriffen werden soll. Hier würden schutzrelevante FFH-Lebensraumtypen wie die nur am ehemaligen Skihang existierende Berg-Mähwiese völlig entwertet.

Das vom Aussterben bedrohte Westliche Haselhuhn wurde in der Vergangenheit im FFH-Gebiet nachgewiesen und ist eine Zielart des Naturschutz-Großprojekts "Bänder des Lebens im Hunsrück". Im Rahmen dieses Projekts sollen im Hunsrück die Lebensbedingungen für das einzige unserer Region verbliebene Waldhuhn verbessert werden. Das Gebiet um den Idarkopf würde großräumig als Lebensraum für die lärm- und störungsempfindliche Art ausscheiden. Eine derart naturwidrige Nutzung werden wir nicht akzeptieren“, betonte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„Das Gebiet ist Kernlebensraum der europäischen Wildkatze. Diese ist Zielart des FFH-Gebietes. Die Wildkatze ist nach wie vor auf der Roten Liste als gefährdet eingestuft. Durch das Planvorhaben würde sich der ohnehin ungünstige Erhaltungszustand der Wildkatze noch weiter verschlechtern. Dies widerspricht eindeutig den europäischen Naturschutzrichtlinien.

Die Wildkatze benötigt große zusammenhängende und störungsarme Wälder. Der Lebensraum im Plangebiet und darüber hinaus würde für die streng geschützte Art vollständig zerstört. Daher lehnen wir dieses Vorhaben vollumfänglich ab“, betonte Gabriele Neumann, Wildkatzenexpertin.

In den Planunterlagen werden Beeinträchtigungen zwar genannt, aber es wird gleichzeitig auch versichert, dass die Beeinträchtigungen unterhalb einer verträglichen Grenze bleiben werden.

„Wenn dem aber so wäre, warum sollen dann Ausnahmegenehmigungen von den Verbotstatbeständen des Bundesnaturschutzgesetzes beantragt werden? Außerdem liegen die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung gar nicht vor“, so Immo Vollmer.

Zudem befürchtet Naturschutzreferent Immo Vollmer, dass das eintritt, was so viele Vorhaben begleitet. Aufgrund von entsprechenden Renditeversprechen wird wider die Schutzvorgaben geplant und nach kurzer Zeit muss man feststellen, dass die Beeinträchtigungen und Schäden ein Vielfaches dessen betragen was prognostiziert wurde. Eine dem Schutz der Natur vorbehaltene Landschaft würde so entwertet.

Diese Diskrepanz zwischen Versprechen und erwarteter Wirklichkeit zeigt sich schon in dem Bericht der Nahe Zeitung vom 22.01.2019. Während die Dokumente der soeben abgeschlossenen Offenlage von einer Maximalbelastung von ca. 25.000 Besuchern pro Jahr ausgehen, rechnen die Planungsverantwortlichen laut Zeitungsbericht schon unverfroren mit einer Anfangsgröße von 27.000 Besucher pro Jahr, welche sich in 5 Jahren verdoppelt haben soll, wobei bei sportlichen Großevents zusätzlich bis zu 30.000 Besucher erwartet werden. Es wird damit gerechnet, dass diese Besuchermassen aus einer Entfernung bis zu drei Autostunden anreisen. Die Frage, ob der damit verbundene Kohlendioxidausstoß mit den Klimazielen der "Nationalpark- und Nachhaltigkeitsregion Hunsrück-Hochwald" zu vereinbaren ist, spielt bei der Planung offensichtlich keine Rolle.

Allein diese Zahlen zeigen, dass das geplante Vorhaben mit diesem angestrebten Massenbetrieb eine gewaltige negative Ausstrahlung auf das Umfeld haben wird. Auch ist bei einer so großen Anzahl aus dem In- und Ausland angezogener Radsportler zu erwarten, dass, wie es bei Mountainbikern erfahrungsgemäß zu erwarten ist, ein nicht unerheblicher  Prozentsatz das Wegegebot missachtet und Schäden in der Natur verursacht, die in den vorgelegten Gutachten nicht betrachtet wurden.

Das Vorhaben ist mit dem Schutzziel für die Kernzone des Naturparkes Saar-Hunsrück, der „Erholung in der Stille“, nicht vereinbar und damit unzulässig. Wanderer auf der Suche nach „Stille“ würden weiträumig aus dem Gebiet verdrängt. Für die Naturschutzinitiative e.V. (NI) und die Pollichia e.V. ist es nicht akzeptabel, wenn in einem Naturschutz-Vorranggebiet von nationaler und europäischer Bedeutung eine Nutzung installiert werden soll, die nicht naturverträglich ist und die Schutzziele gravierend beeinträchtigt.

In Zeiten des Artenrückganges, des Insektensterbens und mit massivem Verlust an Biologischer Vielfalt ist es für die Naturschutzverbände völlig unverständlich, wie überhaupt die Idee zustande kommt, aus einem solch bedeutsamen Schutzgebiet eine Art „Rummelpark“ zu machen.

Auch die Landesregierung und das Umweltministerium, die sogar schon Landesbürgschaften in Aussicht gestellt haben, versagen bei ihrer Aufgabe, dem Naturschutz zu seinem Recht zu verhelfen, auf ganzer Linie. Anstatt die Natur zu schützen, entwickelt sich auch die SGD Nord als Obere Naturschutzbehörde unter ihrem amtierenden Präsidenten Dr. Kleemann immer mehr zu einer Behörde, die den Naturschutz konterkariert: sei es durch in Aussicht gestellte Befreiungen von der Naturpark-Verordnung, Ausnahmen vom Tötungsverbot oder Genehmigungen in Zielabweichungsverfahren. Bei diesem Präsidenten werden Ausnahmen offensichtlich immer mehr zur Regel.

„Dies werden wir als Wächter des Naturschutzes nicht klaglos hinnehmen. Was sind unsere Naturschutzgesetze und Verordnungen noch wert, wenn Ministerien und Behörden mit Beliebigkeit über Ausnahmeregelungen die Schutzvorgaben quasi wieder außer Kraft setzen? Wir empfehlen der Gemeinde Stipshausen dringend, das geplante Vorhaben umgehend aufzugeben“, erklärten Harry Neumann und Dr. Jürgen Ott.

 
Quelle Zitat EU Kommission
 

                             



 

Lesen Sie hier unsere ausführliche naturschutzfachliche Stellungnahme:

NI-Stellungnahme_Bike- u. Naturerlebnispark Idarkopf v. 15.01.2019

 

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