• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
 
 

 

01.03.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:

Investor soll Pläne für den privaten Autohof Heiligenroth im Westerwald aufgeben!

Keine Rodungsarbeiten für den Autohof in Heiligenroth/Westerwald mehr möglich!

Mit Beschluss vom 21.02.2019 kam das Verwaltungsgericht Koblenz dem Antrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) nach, die sofortige Vollziehung der Waldrodung für den geplanten Autohof in Heiligenroth auszusetzen.

Das Verwaltungsgericht erklärte in seinem Beschluss die Rodungsgenehmigung durch das Forstamt Neuhäusel als rechtswidrig und folgte damit der Argumentation der NI. Diese wurde erneut erfolgreich durch die Kanzlei Habor und Heise, Göttingen, vertreten.

Der Privatinvestor, die Firma Bellersheim, hat bislang keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes eingereicht.

Ungeachtet dessen darf nunmehr bis Ende September nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht mehr gerodet werden. Im Übrigen wäre nach dem Gerichtbeschluss eine Genehmigung zur Rodung nur dann möglich, wenn eine rechtskräftige Baugenehmigung vorliegen würde. Derzeit liegt der Genehmigungsbehörde noch nicht einmal ein Bauantrag vor.

„Jetzt wollen wir das ganze Vorhaben und den privaten Autohof selbst verhindern, da hier aus reinen Profitinteressen über 5 ha Wald gerodet werden müssten und wertvolle Lebensräume und Trittsteine besonders für die Europäische Wildkatze verloren gehen würden“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die NI fordert den Investor daher auf, seine Pläne für den privaten Autohof Heiligenroth im Westerwald aufzugeben und damit seinen Unternehmensleitlinien selbst treu zu bleiben.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) bittet die Bundestags- und Landtagsabgeordneten, den Landrat des Westerwaldkreises sowie die Umweltministerin des Landes Rheinland-Pfalz, sich für den Schutz und Erhalt dieses über 5 ha großen Waldstückes einzusetzen. Wer die Bedeutung von „Klimaschutz“ betont, darf es nicht zulassen, dass Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher gerodet werden.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat ihre Fachanwälte nunmehr auch damit beauftragt, eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan von Heiligenroth zu prüfen.

Ein weiteres Rechtsmittel wäre auch die Klage gegen die Genehmigung des Bauvorhabens selbst, sollte diese im Laufe des Jahres erteilt werden.

Wer die NI hierbei mit einer Spende unterstützen möchte, kann sich an „info[at]naturschutz-initiative.de“ oder Telefon 02626 926 4770 wenden.

 

Foto: Wildkatze (Harry Neumann/NI)

 

 


Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG