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05.04.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON) beantragen die Ausweisung des Hauser Waldes bei Waldbrunn und Dornburg als Naturschutzgebiet

Geplanter Windpark Westerwald II ist nicht genehmigungsfähig!

Die beiden Natur- und Umweltschutzverbände Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON) haben beim Regierungspräsidium Gießen einen Antrag auf Ausweisung des Hauser Waldes zwischen Waldbrunn-Hausen und Dornburg-Langendernbach (Westerwald) als Naturschutzgebiet (NSG) gestellt und gleichzeitig die sofortige Sicherstellung beantragt.

Um dieses Vorhaben näher vorzustellen, gab es kürzlich eine gemeinsame Exkursion, an dem neben den Aktiven der Verbände Vertreter der zuständigen Abteilungen des Regierungspräsidiums (RP) Gießen, von Hessen Forst sowie der Bürgermeister von Waldbrunn teilnahmen.

Dr. Rittweger vom Büro für Landschafts- und Paläoökologie aus Waldbrunn hat aktuell ein umfangreiches Gutachten zur Wertigkeit des Hauser Waldes erstellt, das zusammen mit den weiteren Untersuchungen lokal aktiver Naturschützer aus NI und HGON zu Vögeln, Fledermäusen und Schmetterlingen die Grundlage des NSG-Antrags ist.

Dr. Rittweger führte den Teilnehmern aus, dass er sich mehr als 1000 Stunden ehrenamtlich mit der Bedeutung des Hauser Waldes auseinandergesetzt habe. Dieses nachdem er feststellen musste, dass es so gut wie keine naturschutzfachlichen Grundlagendaten zu dem Gebiet gab. Die bislang vorgelegten Antragsgutachten der Fa. Enertrag auf Errichtung von Windenergieanlagen stellten zudem fälschlicherweise die hier vorhandenen Naturschätze im Sinne des beantragten Vorhabens als nicht relevant dar.

Hoher naturschutzfachlicher Wert des Hauser Waldes

Wie sich die Teilnehmer im Gelände überzeugen konnten, besteht der außergewöhnliche Wert des Hauser Waldes in einem zusammenhängenden Quellsystem. Dieses durchzieht als dichtes Netz das Waldgebiet, wobei der an der Oberfläche sichtbare Teil nur ein kleiner Teil eines zusammenhängenden Grundwassersystems ist. Es verdankt seine Existenz stauenden lehmigen Bodenschichten aus einer Zeit intensiver Bodenverwitterung des Tertiärs, in dem hier ein tropisches Klima herrschte. Wo hier Gewässer zutage treten, finden sich gleichzeitig auch Indikatororganismen der Quellen, wie Dunkers Quellschnecke, Quellerbsenmuschel oder Höhlenflohkrebs. Im Zusammenhang mit diesen Quellaustritten existieren weitere nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützte Nassbiotope wie Quellwälder, Feuchtstauden- und Röhrichtgesellschaften oder Nasswiesenbrachen. Eingebettet ist alles in einen naturnahen Buchenwald, der ebenfalls die Kriterien eines nach EU-Recht schutzbedeutsamen Waldlebensraumtyps erfüllt.

In dieser besonderen Umgebung leben auch besondere schutzbedeutsame Tiere. Durch die Beobachtungen eines Teams aus mehreren Naturschützern der NI und HGON wurde so bekannt, dass in diesem Wald der Schwarzstorch brütet und auch nach Nahrung sucht. Weiterhin kommen die durch Vogelschlag an Windenergieanlagen besonders gefährdeten Arten Rotmilan und Mäusebussard sowie ebenso gefährdete Fledermausarten mit mindestens 14 Arten vor.

Hinzu kommt ein für naturnahe Wälder zu erwartendes umfangreiches Spektrum an Vogel-, Fledermaus- und Insektenarten. Auch die nach EU-Recht streng geschützte Haselmaus und die europäische Wildkatze kommen im Wald in guten Beständen vor.

Die hier geplanten Windkraftanlagen würden diesen einmaligen Naturschatz zerstören.

Dr. Rittweger stellte klar, dass die großen Fundamente, der Ausbau des Waldwegesystems und die Gefahr an Kontaminationen mit dem Quellschutz nicht zu vereinbaren seien.

Geplanter Windpark Westerwald II ist nicht genehmigungsfähig!

Dass bei dieser mittlerweile bekannten Sachlage überhaupt weiter an dem Windpark geplant wird, findet Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI, völlig unverständlich. „Die hier vorkommenden Arten stehen laut Bundesnaturschutzrecht einer Windkraft-Planung klar entgegen“ so Vollmer. Die NI geht deshalb davon aus, dass auch ohne die jetzt betriebene Anstrengung zur Ausweisung als NSG der Windpark nicht genehmigungsfähig ist. Auch Konstantin Müller, Dipl.-Biologe und Vorstandsmitglied der NI sowie Hubert Jung, Länder- und Fachbeirat der NI Mittelhessen bestätigten bei dem Termin, dass die NI eine Genehmigung nicht klaglos hinnehmen würde.

Antrag der Verbände wird ernsthaft geprüft

Die Vertreter der Genehmigungsbehörden und des Forstes zeigten sich beeindruckt von dem Gesehenen. Frau Kutschera und Herr Tschirschnitz von der Immissionsschutzbehörde am Regierungspräsidium Gießen brachten auch zum Ausdruck, dass das im Regionalen Raumordnungsplan als Vorrangfläche für Windkraft ausgewiesene Gebiet sehr unglücklich ausgewiesen wurde und dass dieses beim Vorliegen einer besseren Datengrundlage der landesweiten Naturschutzdaten wahrscheinlich nicht dazu gekommen wäre. Man werde jedenfalls den Antrag der Verbände ernsthaft prüfen, so auch Franz Baier von der zuständigen Naturschutzabteilung des RP Gießen.

Während der abschließenden Diskussion nahe einem geplanten Windenergiestandort im Wald flog zur Unterstreichung der Position des Naturschutzes ein Rotmilan über die Gruppe. Nach Aussagen des Antragsgutachtens soll dieser konsequent den Wald meiden und deshalb hier nicht gefährdet sein. Wie auch an anderen Standorten eindeutig zu beobachten, halten sich Rotmilane nicht an diese leider häufig in Gutachten zu findende Aussage.

 

Foto: Immo Vollmer/NI – Mustergültig ausgebildete Tümpelquelle mit nachgelagertem Nassbiotopkomplex aus Weidengebüschen und Sümpfen in Umgebung einer geplanten Windkraftanlage im Hauser Wald

 


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