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14.06.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Lager Stegskopf soll Kulturdenkmal werden – Naturschutzinitiative e.V. (NI) begrüßt Aufnahme in die Denkmalliste von Rheinland-Pfalz

NI sieht neue Chance für ein Informations- und Naturerlebniszentum auf dem Stegskopf

 

Die Gebäude im Lager Stegskopf sind im gefälligen kanadischen  Blockhaustil gebaut.

Wie der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) aus politischen Kreisen erfahren hat, soll das ehemalige Lager Stegskopf auf Initiative der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Kulturdenkmal nach dem Denkmalschutzgesetz werden.

Die Generaldirektion Kulturelles Erbe hat nach Informationen der Naturschutzinitiative e.V. (NI) das Lager als Kulturdenkmal erkannt. Es sei beabsichtigt, ein förmliches Verfahren zur Eintragung des Lagers als bauliche Gesamtanlage in die Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz vorzunehmen. Ein entsprechendes Schreiben, das auch ein Veränderungsverbot beinhalte, sei bereits vor einigen Wochen an die zuständigen Behörden und die Ortsgemeinde Emmerzhausen gegangen, die dort bislang ein Logistikzentrum errichten möchte.

„Wir begrüßen es sehr, wenn das ehemalige Lager Stegskopf unter Denkmalschutz gestellt würde. Mit diesem Schutzstatus würde das kulturelle Erbe gewahrt, das durch die Errichtung eines industriellen Logistikparkes gänzlich zerstört würde. Außerdem wäre mit dieser Unterschutzstellung die Naturverträglichkeit mit dem Nationalen Naturerbe Stegskopf und den europäischen Schutzgebieten gegeben. Der Lagerbereich könnte auch problemlos in das Nationale Naturerbe Stegskopf eingegliedert werden. Durch diese neue Entwicklung würde es auch wieder möglich, einzelne Baracken als Informations- und Naturerlebniszentrum sinnvoll zu nutzen und auch den Bürgern und Vereinen zur Verfügung zu stellen. Das wäre genau das, was die Naturschutzinitiative e.V. (NI) schon seit Jahren fordert“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„Bedauerlich ist allerdings, dass die Bevölkerung von den Verantwortlichen in den beiden Landkreisen Altenkirchen und Westerwald über diese neue Entwicklung bisher nichts erfahren hat“,

so die NI. Denn es bestehe die Gefahr, dass die Ortsgemeinde Emmerzhausen aufgrund des „Veränderungsverbotes“ versuchen werde, „im Hintergrund“ auf politischem Wege die Unterschutzstellung zu verhindern, ohne die Öffentlichkeit hierüber zu informieren und diese zu beteiligen. „Der Umweltverband NI hat daher bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe einen Antrag auf vollständige Akteneinsicht nach dem Landestransparenzgesetz eingereicht. Die zuständigen Behörden sollten die Bevölkerung aber von sich aus über die neue Entwicklung informieren“, so die NI.

Lesen Sie hier einen Beitrag aus der Siegener Zeitung vom 14.06.2019 (online). Dort erfahren Sie, wie ein Ortsbürgermeister den Bürgern die neuen Informationen  vorenthalten wollte und was er von der Meinungsfreiheit in einer Demokratie hält: https://www.siegener-zeitung.de/daaden/c-lokales/paukenschlag-am-stegskopf_a10135

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