• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
  • Naturschutzinitiative e.V.
 
 

 

09.09.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:

Keine Windindustrieanlagen in Alsfeld am Homberg!

Keine Ausnahme vom Tötungsverbot!

NABU Hessen unterstützt die Einschätzung der Naturschutzinitiative e.V. (NI)

 
Foto: Rotmilan – Ingo Kühl/NI

Die vorgesehene Fläche zur Errichtung von Windindustrieanlagen ist mit sechs nachgewiesenen Brutplätzen des Rotmilans seit Beginn der Erfassungen ein bedeutsames Dichtezentrum für diese Art. Dies wird behördlicherseits sogar bestätigt.

Im absoluten Tabubereich zur Errichtung von Windindustrieanlagen befinden sich auch der streng geschützte Schwarzmilan sowie drei Brutplätze des besonders geschützten Mäusebussards. Ebenso konnte der hoch windenergiesensible Wespenbussard nachgewiesen werden.

Im sogenannten Faktenpapier des Hessischen Ministeriums für Energie, Verkehr und Wohnen ist festgelegt, dass aus Vorsorgegründen ein Abstand von 500 m vom Horst zur Windkraftanlage nicht unterschritten werden darf.

Der Artenschutz, der neben dem Schutz der Biodiversität und dem Klimaschutz auf der Agenda der Bundesregierung steht, findet am Alsfelder Homberg offensichtlich keine Anwendung.

Stattdessen will man die Anlagen, die nicht genehmigungsfähig sind, mit Hilfe einer Ausnahme vom Tötungsverbot genehmigungsfähig machen. Das ist eher eine Bankrotterklärung für den Natur- und Artenschutz als ein Beitrag zum Klimaschutz. Mit dem Schutz der Biologischen Vielfalt hat dies schon gar nichts zu tun, so der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Sollte es wider besseren Wissens zu einer Genehmigung kommen, wird der Verband dies nicht klaglos hinnehmen, denn eine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot ist mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht vereinbar.

Zur „Beschönigung“ der quasi vorgesehenen „Lizenz zum Töten“ will das Regierungspräsidium sogenannte „populationsstützende Maßnahmen“ anordnen. Diese sind für dieses Projekt in diesem hochsensiblen Raum jedoch weder geeignet noch wirksam und können daher nur als reine Makulatur mit Alibifunktion bezeichnet werden.

Die NI erinnert daran, dass die Vorrangfläche Alsfeld/Homberg schon 2012 von einem Gutachterbüro zur Windkraftnutzung aus Artenschutzgründen abgelehnt wurde.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte man diese Fläche aus dem Teilregionalplan streichen müssen. Hinzu kommt noch, dass es sich hierbei um einen reinen Laubwald handelt, der weniger anfällig für klimatische Veränderungen ist.

Es ist geradezu absurd, in Wäldern, zumal wie hier in einem Laubwald, die eine hohe Bedeutung für die Biologische Vielfalt sowie für den Natur- und Klimaschutz haben, Windindustrieanlagen aufzustellen“, betont der Umweltverband.

Die Landesregierung erklärt, dass 98 % der Landesfläche frei von Windenergieanlagen bleiben, da nur 2% der Fläche für Windkraft vorgesehen seien. Allerdings zerstören diese 2% einhundert Prozent unserer einzigartigen Landschaften und Wälder. Und im Vogelsberg haben die Menschen schon lange das Gefühl, dass sich diese 2% ausschließlich hier abspielen.

Statt des zügellosen Ausbaus der Windenergie, insbesondere in hochsensiblen Konfliktgebieten und Wäldern, sollte besser die Photovoltaik auf bestehenden Dachflächen gefördert werden, um dem Bürger die Möglichkeit zu geben, einen tatsächlichen Beitrag zur Energiewende leisten zu können.

Hierzu braucht es aber dringend Speicher. Dann wären die Bürger auch weitgehend energieautark. Aber daran haben Politik und Windlobby offensichtlich kein Interesse. Der weitere Ausbau der Windenergie ohne Speicher macht jedenfalls keinen Sinn.

Der NABU (Landesverband Hessen) teilt aufgrund des ermittelten Vorkommens streng geschützter Arten die Einschätzung der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

 

Lesen Sie dazu auch den Artikel der Oberhessischen Zeitung vom 10.09.2019:

Naturschutzinitiative erwägt Klage gegen Windpark Homberg II bei Alsfeld

 


Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG