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10.07.2020 - PRESSEMITTEILUNG

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Verwaltungsgericht Koblenz hebt Rodungsgenehmigung für Autohof Heiligenroth auf – Bebauungsplan unwirksam

 
Foto: Archiv NI

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26.06.2020 auf Antrag des anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) die Waldumwandlungsgenehmigung zur Rodung des Waldes bei Heiligenroth aufgehoben und den Bebauungsplan der Ortsgemeinde Heiligenroth für den Autohof für unwirksam erklärt.

„Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für die ohnehin kaum noch vorhandene Biotopvernetzung für Wildtiere im Unteren Westerwald und die Menschen, denen der Wald nun als Erholungswald und Lärmschutz erhalten bleibt. Wir sind sehr glücklich, dass sich unser jahrelanger Einsatz für Natur und Lebensräume gelohnt hat. Ich danke auch der Bürgerinitiative „Erhaltet die Natur in unserer Wäller Heimat! Keine neuen Autohöfe im Westerwald“ für ihren Einsatz und ihre Unterstützung“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die bereits am 6. Februar 2019 erteilte Umwandlungsgenehmigung durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Forstamt Neuhäusel, verstößt laut Urteil des Verwaltungsgerichtes gegen bedeutende umweltbezogene Rechtsvorschriften und werde daher aufgehoben, so das Gericht.

Aufgrund eines fehlenden wirksamen Bebauungsplanes durfte auch nicht von einer Umweltverträglichkeits-Vorprüfung abgesehen werden, wie der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) seit 2019 gefordert hatte.

„Der Bebauungsplan ‚Autohof‘ der Ortsgemeinde Heiligenroth ist jedenfalls deshalb unwirksam, weil er in unvereinbarem Widerspruch zu umweltbezogenen Regelungen steht, die mit dem seit dem 1. April 2005 bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 255 zwischen der Einmündung der K 103 des Westerwaldkreises und der Ortsumgehung Boden  (Az: 02.2-1627-P/33) vom 4. November 2004 getroffen wurden“, so das VG Koblenz.

Die dort getroffenen Ausgleichsregelungen für Tiere, insbesondere für die europäische Wildkatze, stehen im Widerspruch zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Heiligenroth, denn „im Falle seiner Verwirklichung würden vier der fünf planfestgestellten Tierdurchlässe funktionslos“, so das Gericht.

„Ohne diese Durchlässe wäre das Waldgebiet für Wildtiere nicht mehr erreichbar und die wichtige Biotoptrittsteinfunktion würde entfallen“, betonte Wildkatzenexpertin Gabriele Neumann und Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Die Ortsgemeinde Heiligenroth wollte die bestandskräftig planfestgestellten Ausgleichsmaßnahmen „umplanen“, wozu sie aber nach dem Urteil des VG Koblenz nicht befugt war: „Eine Gemeinde hat nicht die Kompetenz, durch Festsetzungen im Bebauungsplan die durch fernstraßenrechtliche Planfeststellung getroffenen Regelungen unter Vorgabe eines anderweitigen Ausgleichs zu ersetzen“.

„Die Forstämter und  die Kreisverwaltung sollten zukünftig bei Genehmigungen jeglicher Art mehr Sorgfalt walten lassen. Da eine Beseitigung des hier vorliegenden schwerwiegenden Mangels nicht möglich ist, sollte die Fa. Bellersheim nun Größe zeigen und ihre Pläne endlich aufgeben“, forderte Immo Vollmer.

„Als völlig unabhängiger Verband wird die Naturschutzinitiative e.V. (NI) auch weiterhin ihren satzungsgemäßen Aufgaben nachkommen und Genehmigungen, die sie für rechtswidrig hält, einer rechtsstaatlichen Überprüfung zuführen. Genau das ist die Aufgabe von Naturschutz- und Umweltverbänden. Wir bieten Vorhabensträgern und Behörden gerne an, schon im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen“, so Gabriele und Harry Neumann.

Die NI wurde vertreten durch Rechtsanwalt Patrick Habor, Göttingen.


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