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01.02.2021 - PRESSEMITTEILUNG

Hessen

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Wird Rückzahlung von Fördergeldern beim Seilbahnbau am Waldecker Schlossberg fällig?

Auf eine Anfrage des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat jetzt das Bundesumweltministerium in einer schriftlichen Stellungnahme reagiert. Die NI wollte u. a. wissen, wie das Ministerium die Genehmigungsfähigkeit des Seilbahnprojekts beurteilt, das bekanntermaßen in einem geschützten Nationalpark-Waldbereich geplant ist, dessen Status mit erheblichen Bundesmitteln gefördert wurde.

Hintergrund: Im Rahmen des mittlerweile abgelaufenen Naturschutzgroßprojekts „Kellerwaldregion“ wurde der gesamte bewaldete Schlossberg-Hang als sogenannte Prozessschutzfläche ausgewiesen. Der Waldeigentümer hatte dafür eine Entschädigungssumme erhalten, die zu 65 Prozent vom Bundesamt für Naturschutz mitfinanziert wurde. Nach Informationen der NI lag die Entschädigungssumme in einer Größenordnung von rund 300.000 Euro. Das Bundesumweltministerium teilte mit, es „wäre seitens des Bundes zu prüfen“, ob das (Seilbahn-)Vorhaben mit den Zielen des Naturschutzgroßprojekts vereinbar sei, und „ob gegebenenfalls eine Rückforderung der für die Naturschutzmaßnahmen aufgewandten Bundesmittel erforderlich werden könnte.“

Nach Auffassung von Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Norbert Panek, Wissenschaftlicher Beirat der NI, sei nun klar, dass der gesamte bewaldete Bereich des Schlossberges eine „potenzielle Kernzone“ des Nationalparks darstelle, auch wenn die erforderliche Zonierungsplanung  noch nicht begonnen wurde. Der Neubau einer Seilbahn in einer solchen „Kernzone“ sei mit den für Nationalparks gültigen Qualitätsstandards nicht vereinbar, so Panek.

Darüber hinaus sei der Steilhang auch nach EU-Recht als sogenanntes FFH-Gebiet geschützt. Das Bundesumweltministerium verwies darauf, dass, falls eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes „Edersee-Steilhänge“ durch das Seilbahn-Vorhaben nicht ausgeschlossen werden könne, „zudem die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich wäre.“

Vom Ministerium unbeantwortet blieb die juristische Frage, ob der Bau einer Seilbahn als „zulässige Nutzung“ in einer rechtsgültigen Nationalpark-Verordnung festgeschrieben werden könne. Nach Einschätzung von Neumann und Panek sei dies ein bundesweit einmaliger Vorgang, der einmal mehr die Geringschätzung der Politik gegenüber den Nationalparkzielen deutlich mache. Demgegenüber hätten Stimmen aus der örtlichen Bevölkerung das Seilbahnprojekt bislang einmütig abgelehnt. Die Politiker seien im Hinblick auf die bevorstehende Kommunalwahl aufgerufen „Farbe zu bekennen“. „Wir werden das geplante Projekt sorgfältig beobachten“, so Neumann und Panek abschließend.  

 

 

 

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