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08.04.2021 - PRESSEMITTEILUNG

Nordrhein-Westfalen

Umweltverband Naturschutzinitiative (NI):

Buchenkahlschlag am Hohen Knochen - Umweltministerium liefert wenig Konkretes

Buchenkahlschlag am Hohen Knochen und Wiederaufforstung mit Fichten - Foto: Norbert Panek

Mit großer Enttäuschung reagiert der Umweltverband Naturschutzinitiative e. V. (NI) auf ein Schreiben des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums in Sachen Buchen-Kahlschlag „Hoher Knochen“ im Hochsauerland. „Das Schreiben vom 22.03.2021 enthält leider wenig Konkretes“, kritisierten der NI Landesvorsitzende Harry Neumann, und Norbert Panek, Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e. V. (NI) und Buchenwaldexperte.

Wie bereits im Sommer 2020 bekannt wurde, hatte ein Holzunternehmer aus dem Hessischen am „Hohen Knochen“ bei Schmallenberg einen über 40 Hektar großen, älteren Buchenbestand kahlgeschlagen und die Flächen anschließend mit Fichten aufgeforstet. Das zuständige Regionalforstamt teilte damals mit, der Kahlschlag sei „nach forst- und naturschutzrechtlicher Prüfung nicht rechtswidrig“ gewesen. Die oberste Naturschutzbehörde, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Düsseldorf war hingegen der Auffassung, dass der Kahlschlag sehr wohl als ein „Eingriff“ nach Naturschutzrecht zu werten und daher mindestens auszugleichen sei. Daher würden die nachgeordneten Naturschutzbehörden „beauftragt“, ein sogenanntes Kompensationsverfahren einzuleiten.

Wie das Ministerium im Schreiben vom 22. März 2021 an die Naturschutzinitiative e. V. (NI) jetzt mittteilt, sei das Ergebnis des Verfahrens „noch abzuwarten.“ Die Entscheidung, „ob und wo Kompensationsmaßnahmen durchzuführen sind“, treffe die untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises. Neumann und Panek zeigten sich verärgert, dass nach insgesamt vier Monaten noch immer keine greifbaren Ergebnisse vorlägen. Der Verdacht liegt nahe, dass das Verfahren „wie das Hornberger Schießen“ ausgehen könnte.

In diesem Zusammenhang machte das Umweltministerium auch keinerlei Aussagen darüber, wie eine mögliche Verschärfung des Kahlschlagverbots im Forstgesetz aussehen könnte. Das Ministerium selbst hatte bereits vor Monaten eine rechtliche Prüfung in Aussicht gestellt. Neumann und Panek fordern, die zulässige Größe von forstlichen Holzeinschlägen ohne Ausnahmen auf 0,1 Hektar zu begrenzen. Im derzeit gültigen Forstgesetz seien noch Kahlschläge bis zu zwei Hektar erlaubt.

Der Fall „Hoher Knochen“ offenbare riesige Lücken in der der derzeit gültigen Forst- und Naturschutzgesetzgebung mangels klar formulierter Verbotsvorschriften. Die Gesetze „entpuppen sich als zahnlose Papiertiger“, weil in ihnen keine „vollzugstauglichen Verbotstatbestände“ verankert seien, so Panek und Neumann. Es sei an der Zeit, die erforderlichen Gesetzesänderungen jetzt politisch auf den Weg zu bringen, um endlich auch rechtlich die Basis für eine zukunfts- und nachhaltigkeitsorientierte, den modernen ökologischen Erfordernissen entsprechende Waldwirtschaft zu schaffen.     

Das Land Nordrhein-Westfalen sei somit konkret aufgefordert, die forstrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer konsequent kahlschlagfreien Forstbewirtschaftung zu schaffen, so dass Fälle wie am „Hohen Knochen“ zukünftig wirksam unterbunden werden können.  

Positiv äußerte sich das Umweltministerium zu dem von der NI ins Spiel gebrachten Vorschlag, ein Schutz- und Entwicklungskonzept für Buchenwälder im Hochsauerland umzusetzen, dass gegebenenfalls durch Förderinstrumente des Bundes finanziell unterstützt werden könnte. Allerdings wurde nicht gesagt, ob und wie man das konkret realisieren wolle. Offen blieb vor allem, wer als Projektträger bzw. Antragsteller auftreten könnte. Panek und Neumann sehen hier das Land Nordrhein-Westfalen in der Verantwortung, dafür zu sorgen, „dass ein solches Projekt angeschoben und vom Land auch mitfinanziert wird.“ Als Projektträger vor Ort könne beispielsweise der Naturpark Rothaargebirge-Hochsauerland fungieren.



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