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25.06.2021 – PRESSEMITTEILUNG

Fragliche Besenderung von Schwarzstörchen im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen) 

Behörden reagieren nicht auf Gefahren für Schwarzstörche

Beringte und besenderte Schwarzstörche - Foto: Archiv NI

Am 13.06.2021 erhielt der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) den Hinweis, dass am Klosterstein junge Schwarzstörche mit Sendern versehen wurden und diese sich daraufhin nicht mehr setzen konnten. Als Beweis wurden der NI Fotos der Nestlinge übermittelt. Die Fotos zeigen, dass zwei Jungstörche auf der einen Beinseite beringt wurden und auf der anderen Beinseite ein überdimensional groß wirkender Sender über dem Kniegelenk angebracht wurde. Die Gelenke sahen schon von ferne geschwollen aus. Prekär ist zudem, dass vor der Beringung im Mai noch vier Jungstörche auf dem Nest standen. „Was ist hier passiert?“, fragt sich die NI.

Zur Überprüfung der Sachlage bekamen drei Tierärzte und der Falkner Michael Schanze die Fotos zur Beurteilung. Alle kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die Besenderung aus Tierschutzgründen unverzüglich beendet werden müsse. Denn auch nach dem Tierschutzgesetz müsse das Tierwohl hier im Vordergrund stehen, so die NI.

„Sollten die Storchenjungen in Kürze ihren Horst verlassen, ist zu befürchten, dass die Gelenkschwellung unter Umständen zu einer Versteifung führt. Dies würde zum Tode der streng geschützten Vogelart führen. Auch ist zu befürchten, dass die allgemeine Fitness der Tiere mit diesen „Klötzen“ am Bein so vermindert wird, dass sowohl der Nahrungserwerb am Gewässerufer als auch der Zug in das Überwinterungsquartier nach Afrika so beeinträchtigt wird, dass mittelfristig der Tod der Tiere zu befürchten ist“, erklärte Ingo Kühl aus Spangenberg, Länder- und Fachbeirat der NI in Hessen.

Auch Harry Neumann, hessischer NI-Landesvorsitzender fragt sich, ob man hier für wissenschaftliche oder behördliche Fragestellungen über das hinausschieße, was ethisch und naturschutzrechtlich zulässig und vertretbar sei. Wozu und von wem die offensichtlich nicht fachgerechte Besenderung erfolgte, wurde von den Behörden bislang nicht beantwortet.

Am 16.06.2021 wurden die Behörden von der NI ausführlich informiert, dass Gefahr im Verzug ist und die Besenderung der jungen Schwarzstorch Nestlinge kurzfristig beendet werden müsse. Auch wurde eine offizielle tierärztliche Überprüfung vor Ort angemahnt. Trotz erneuter Zwischenanfrage haben die Behörden des Kreises, des Regierungspräsidiums und der Vogelschutzwarte weder geantwortet noch auf die Gefährdung der europaweit geschützten Schwarzstörche reagiert.

„Warum schweigen die Behörden? Dies ist für uns völlig unverständlich und nicht mit dem gesetzlichen Auftrag, den Artenschutz und das Tierwohl zu gewährleisten, zu vereinbaren“, so Ingo Kühl und Harry Neumann.

 

 

 

 

 

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