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Presse

03.03.2020 – PRESSEMITTEILUNG

Internationaler Tag des Artenschutzes am 03.03.2020

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:
Artenverlust stoppen! Lebensräume schützen!

Biberweiher als wertvoller Lebensraum - Foto: Harry Neumann/NI

Anlässlich des Internationalen Tages des Artenschutzes fordert der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) größere Anstrengungen, um den dramatischen Rückgang der Arten zu stoppen.

Nach dem aktuellen Bericht des Weltbiodiversitätsrates zum Artensterben befinden sich
60 % der von der EU geschützten Arten in einem schlechten Erhaltungszustand. Die Arten, denen es ohnehin schon schlecht geht, sind weiterhin auf dem Sinkflug: 34 % geht es schlechter und nur 14 % besser. In Deutschland ist jede dritte Tier- und Pflanzenart in ihrem Bestand bedroht, bei den Wirbeltieren sind es sogar zwei Drittel.

Weiterlesen: 03.03.2020 - PM - Internationaler Tag des Artenschutzes

02.03.2020 - PRESSEMITTEILUNG

Behörden erfüllen die Forderung des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) und stellen das bereits abgeschlossene Baugenehmigungsverfahren für die Erdaushublager in Kreuztal-Krombach auf den Prüfstand

Der Umweltverband „Naturschutzinitiative e.V. (NI)“ hat erreicht, dass die Grundlage der von der Stadt Kreuztal erteilten Baugenehmigung für das im Ortsteil Krombach gelagerte Erdaushubmaterial und dessen Zusammensetzung intensiv überprüft werden soll. Das hat die Stadt Kreuztal in einem Schreiben vom 28.02.2020 der NI mitgeteilt. Zuvor hat die NI die Stadt aufgefordert, die Baugenehmigung zurückzunehmen, um zu vermeiden, dass andernfalls das Verwaltungsgericht Arnsberg von ihm eingeschaltet wird.

Als „Anwalt der Natur“ hatte die NI dargelegt und ausführlich begründet, dass das von der Baustelle der zur Unternehmensgruppe der Krombacher Brauerei gehörenden GVS Getränkevertrieb Südwestfalen GmbH & Co. KG (GVS) stammende Aushubmaterial (insgesamt ca. 45.000 Kubikmeter) ohne Rechtsgrundlage seit 2017 am Ortsrand von Krombach aufgeschüttet worden und zudem mit Schadstoffen belastet sei. Die Stadt habe die Zwischenlagerung bis 2025 als unzuständige Behörde genehmigt und damit das vorgeschriebene Verfahren mit Öffentlichkeitbeteiligung und Umweltprüfung umgangen. Weil der Aushub nicht in die Baugrube der Firma GVS zurück verfüllt und - wenn überhaupt - nur teilweise im Bereich von Grundstücken in der Nachbarschaft des Zwischenlagers verteilt werden könne, habe es sich rechtlich gesehen von Anfang an um mineralischen Abfall gehandelt.

Weiterlesen: 02.03.2020 - PM - Erdaushublager in Kreuztal-Krombach auf den Prüfstand

24.02.2020 - PRESSEMITTEILUNG

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Vögel läuten den Vorfrühling ein

Kraniche - Foto: Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Noch ist nicht der März angebrochen, da sind schon im Februar die Schneeglöckchen in der Vollblüte und ein Großteil der Kraniche ist in den letzten Tagen wieder nach Norden gezogen. Einige hier im Winter verbleibende Standvögel wie Meisen und Spechte sind schon länger mit Reviergesängen zu hören. Morgens und abends singen schon verschiedene Drosselarten. Haussperlinge tragen teilweise schon Nistmaterial unter die Dachnischen und sind auch ansonsten äußerst lebhaft. Auch der Rotmilan kehrt gerade aus seinem südosteuropäischen Winterquartier zurück und beginnt seine meist angestammten Reviere zu besetzen. Auf Feldern und Grünlandflächen können in der nächsten Zeit auch verstärkt rastende Kleinvogelschwärme beobachtet werden.

Weiterlesen: 24.02.2020 - PM - Vögel läuten den Vorfrühling ein

21.02.2020 – PRESSEMITTEILUNG

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert die Entfernung des ungenehmigten Langzeitlagers für Abfälle neben dem Naturfreibad im Kreuztaler Ortsteil Krombach

Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat sich in die Auseinandersetzung um einen Erdwall im Kreuztaler Ortsteil Krombach eingeschaltet. Die fragwürdige Gestattung dafür ist unter Umgehung der Beteiligung der Umweltschutzverbände in einer Art "Geheimverfahren" erteilt worden. Dort sind ca. 30.000 m³ auf einer mehrere Fußballfelder großen Fläche und auf einer weiteren Halde mit einem Volumen von ca. 15.000 m³ am Ortsrand aufgeschüttet worden. Nach den Angaben der Eigentümerin der Grundstücke ‑ der Krombacher Brauerei ‑ soll das Material in längstens fünf Jahren dort vollständig wieder entfernt werden, um es auf den umliegenden Grundstücken vor ihrer Bebauung zu verteilen.

Bei dem Material handelt es sich um mineralische Abfälle, die im Rahmen einer Baumaßnahme einer Vertriebsgesellschaft der Brauerei aus dem ehemaligen Grundstück der Fa. Arbes in Krombach ausgehoben wurden. Obwohl eine länger als ein Jahr dauernde Zwischenlagerung solcher Materialien nur nach Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zulässig ist, hat die dafür unzuständige Stadt Kreuztal eine baurechtliche Genehmigung erteilt. Diese Genehmigung enthält trotz anderslautender Bekundungen der Behörden keine Nebenbestimmungen zur umweltrechtlichen Überwachung der Schüttungen. Die Kreisverwaltung hat keine Notwendigkeit gesehen, die Maßnahme in Hinblick auf den Grundwasserschutz in einem Verfahren auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu prüfen und begleitende Untersuchungen anzuordnen, die gewährleistet hätten, dass nur unbelastetes Material dorthin verbracht werden durfte.

Weiterlesen: 21.02.2020 - PM - NI fordert die Entfernung des ungenehmigten Langzeitlagers...

13.02.2020 - PRESSEMITTEILUNG

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Die Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig und haben eine „grüne Linie“ überschritten!

Versagen die alten Umweltverbände?

 
Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI)

„Was alle Naturschützer und offensichtlich auch die meisten Juristen wussten, hat nun das Verwaltungsgericht Gießen aufgrund der Klage des bundesweit anerkannten Umweltverbandes  Naturschutzinitiative e.V. (NI) eindrucksvoll bestätigt: Die Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist rechtswidrig und ‚darf nicht angewandt werden‘. Diese Ausnahme ist mit der vorrangigen europäischen Vogelschutzrichtlinie, die seit 1979 in Kraft ist, nicht zu vereinbaren. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig

Auch der Versuch der Beklagten, nachträglich die Ausnahme auch mit
§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BNatSchG wegen der Gewährleistung der „öffentlichen Sicherheit“ durch die Errichtung von Windenergieanlagen zu erreichen, scheiterte ebenfalls. Bei dieser Norm geht es nach Auffassung des Gerichtes und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes um Fragen, die sich „wesentlich“ auf die „Existenz des Staates“ auswirken würden. Es sei hingegen „ernsthaft“ nicht zu befürchten, „dass die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu einem Energieversorgungsengpass in der Bundesrepublik Deutschland führen“ würde, so die Kammer. „Denn die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie bedeute lediglich, dass dort keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen, wo dies zu einer signifikant erhöhten Tötung von europäischen Vogelarten führen würde.“

„Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit sie mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen“, zumal „Deutschland im Jahr 2019 ca. 37 Milliarden Kilowattstunden Strom mehr exportierte, als es importierte“, so das Gericht.

Versagen die alten Umweltverbände?

Die Forderungen der alten Umweltverbände, den Ausbau der Windenergie in Deutschland „naturverträglich“ zu beschleunigen, hält die NI für wenig verantwortungsbewusst. Der Versuch, den weiteren Ausbau der Windenergie „naturverträglich“ zu gestalten, ist längst gescheitert. Schlimmer noch: In aktuellen Pressemitteilungen wird neben dem BUND, WWF und Greenpeace sogar vom NABU gefordert, dass die (rechtswidrige) „artenschutzrechtliche Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz vermehrt genutzt werden“ müsse.

„Uns ist bekannt, dass Hessen einen neuen Windenergieerlass unter Beteiligung des BUND, des NABU und der HGON plant, weil sich laut Umweltministerin Hinz der „naturwissenschaftliche Erkenntnisstand weiterentwickelt“ habe.
In Wirklichkeit geht es wohl eher um die weitere Ausschaltung des Natur- und Artenschutzes. Das Urteil von Gießen kommt daher für die grüne Ministerin offensichtlich ungelegen.“

Weiterlesen: 2020-02-13 - PM - NI: Die Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig und...


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