Presse
20.01.2020 - PRESSEMITTEILUNG
Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz:
Weiterhin keine Rodung für den geplanten Autohof Heiligenroth! OVG bestätigt Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz
Mit Beschluss vom 10.01.2020 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erneut die Beschwerde des Investors, der Firma Bellersheim Immobilien GmbH & Co. KG, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 17.12.2019 zurückgewiesen, die Rodung des Waldstückes bei Heiligenroth zuzulassen. Die Beschwerde sei weder begründet noch rechtfertigten die vom Investor dargelegten Gründe „keine vom Verwaltungsgericht abweichende Entscheidung“, so der Beschluss des OVG in Koblenz.
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03.01.2020 - PRESSEMITTEILUNG
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):
Entscheidung über Genehmigung für Windpark Winterlingen aufgrund fehlerhafter Unterlagen ins Jahr 2021 verschoben
Artenschutzrechtliche Kartierungen sind mangelhaft!
Vortex Energy soll Bauantrag zurückziehen!
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für den geplanten Windpark Winterlingen der Winterpark Winterlingen-Alb GmbH & Co. KG, hinter dem die Unternehmen Vortex Energy und RWE stehen, wird sich nach Mitteilung des zuständigen Landrats-amtes Zollernalbkreis bis 2021 ziehen. Der vor Verfahrensabschluss notwendige Erörterungstermin wird voraussichtlich erst im ersten Halbjahr 2021 stattfinden können.
Der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat sich im bisherigen Genehmigungsverfahren beteiligt und eine umfassende anwaltliche Stellungnahme bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Durch eine ebenfalls eingereichte Stellungnahme einer renommierten Artenschutz-Gutachterin im Auftrag der NI konnte aufgezeigt werden, dass die Antragsunterlagen der Vortex Energy zum Artenschutz fehlerhaft sind und somit nicht den zu beachtenden Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) entsprechen.
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03.01.2020 - PRESSEMITTEILUNG
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):
Tiere und Natur brauchen im Winter Ruhe
Mit dem kalendarischen Winteranfang und der damit verbundenen Winter-Sonnenwende beginnt in der Natur eine Phase der Ruhe. Darauf weist der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hin.
Da mittlerweile die letzten Blätter gefallen, viele Früchte verzehrt und Beutetiere für Insekten- oder fleischfressende Arten rar sind, heißt es für die Tiere ausharren um damit möglichst wenig Energie zu verbrauchen. Daher sollten sich Wanderer und Spaziergänger an Wege halten. Auch das Schlittschuhfahren auf kleinen zugefrorenen Flachgewässern kann die Fischfauna erheblich schädigen.
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30.12.2019 - PRESSEMITTEILUNG
Über 100 Teilnehmer zum 2. Nauberg Sonntag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Bürger und NI lehnen Basaltabbau entschieden ab!
Über 100 Teilnehmer konnte der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) und die BI „Erhaltet den Nauberg“ zum 2. Nauberg Sonntag begrüßen. Die Naturschutzinitiative (NI), Bürger und die Bürgerinitiative „Erhaltet den Nauberg“ machten den politisch Verantwortlichen in der Landesregierung in Mainz sowie der Basalt AG unmissverständlich klar, dass die Bevölkerung den geplanten Basaltabbau entschieden ablehnt.
Der Nauberg im Oberwesterwald in Rheinland-Pfalz ist ein unzerschnittener, bewaldeter Höhenrücken mit einem einzigartigen „Buchenwald auf Basalt“ und mit einer sehr hohen biologischen Vielfalt. Das Gebiet erfüllt die auch Voraussetzungen für ein faktisches FFH- und Vogelschutzgebiet. Der Höhenrücken beherbergt zudem ein Naturwaldreservat mit über 160 Jahre alten Buchen. Bei dem gesamten Gebiet handelt es sich um einen Kernlebensraum der Europäischen Wildkatze mit einer Habitatausstattung, die sich für die Reproduktion der streng geschützten Art eignet sowie vieler anderer Arten.
So erklärte Dipl.-Biologe Konstantin Müller von der NI den Teilnehmern der Exkursion anschaulich die Bedeutung von alten Wäldern für die zahlreichen Fledermausarten, die im Nauberg nachgewiesen wurden. Behörden und Politik müssten jetzt alles tun, um den geplanten Abbau zu verhindern.
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22.12.2019 - PRESSEMITTEILUNG
Politik schießt beim Wolf über das Ziel hinaus!
Erweiterte Ausnahmeregelungen zum Abschuss von Wölfen mit dem europäischen Artenschutzrecht unvereinbar!
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) wird etwaige Abschüsse prüfen lassen!
Der Bundestag hat erweiterte Ausnahmeregelungen zum Abschuss von Wölfen beschlossen. Unter anderem wurde ein neuer Paragraf in das Bundesnaturschutzgesetz eingeführt (§ 45 a BNatSchG), wonach eine Tötung auch dann möglich sei, wenn unklar ist, welcher Wolf genau beispielsweise eine Schafherde angegriffen hat.
Diese Regelung ist aus Sicht des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) mit dem europäischen Naturschutzrecht nicht vereinbar. Nach Artikel 16 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union darf es keine anderen als dort genannten Lösungen geben. Die Tötung eines Individuums einer streng geschützten Art muss daher stets gut begründet das letzte Mittel darstellen. Demgegenüber legt der neue § 45 a BNatSchG den Länderbehörden den Abschuss von Wölfen bei Nutztierrissen nahe, unabhängig davon, ob sich zukünftige Risse durch verstärkte Herdenschutzmaßnahmen abwenden lassen. Als besonders problematisch erweist sich, dass § 45 a BNatSchG den Abschuss beliebiger Wölfe eines Rudels bis zum Ausbleiben von Attacken selbst dann gestattet, wenn dies zur Tötung eines ganzen Rudels führt.
Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative, sieht hierin ein fatales Signal für die Behördenpraxis: „Damit wird suggeriert, dass die Tötung lokaler Bestände des Wolfes artenschutzrechtlich unbedenklich sei. Das ist jedoch falsch. Der Wolf befindet sich nach wie vor in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Nach Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie darf die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert werden.“
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