Presse
06.03.2019 - PRESSEMITTEILUNG
Gedankenlose und nicht fachgerechte Wegeunterhaltung in Wirges/Westerwald!
Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:
Wege an Waldrändern fachgerecht pflegen!
Die Waldrandwege der Gemeinde Wirges im Westerwaldkreis bieten im Umfeld des gern besuchten Aussichtsberges oberhalb des Hallenbades im Moment ein trauriges Bild gedankenloser Gehölzpflege.
Über Kilometer hinweg ist der strauchreiche Waldmantel wie mit einem Mähbalken in knapp unter einem Meter abgeschnitten. Auch die Breite der Schnittfläche ist ebenfalls monoton einheitlich gemäß der Auslegerbreite des verwendeten Einsatzfahrzeuges. Hierauf wurde die NI durch Spaziergänger hingewiesen, die sich daraufhin die Maßnahme anschaute.
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01.03.2019 - PRESSEMITTEILUNG
Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:
Investor soll Pläne für den privaten Autohof Heiligenroth im Westerwald aufgeben!
Keine Rodungsarbeiten für den Autohof in Heiligenroth/Westerwald mehr möglich!
Mit Beschluss vom 21.02.2019 kam das Verwaltungsgericht Koblenz dem Antrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) nach, die sofortige Vollziehung der Waldrodung für den geplanten Autohof in Heiligenroth auszusetzen.
Das Verwaltungsgericht erklärte in seinem Beschluss die Rodungsgenehmigung durch das Forstamt Neuhäusel als rechtswidrig und folgte damit der Argumentation der NI. Diese wurde erneut erfolgreich durch die Kanzlei Habor und Heise, Göttingen, vertreten.
Der Privatinvestor, die Firma Bellersheim, hat bislang keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes eingereicht.
Ungeachtet dessen darf nunmehr bis Ende September nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht mehr gerodet werden. Im Übrigen wäre nach dem Gerichtbeschluss eine Genehmigung zur Rodung nur dann möglich, wenn eine rechtskräftige Baugenehmigung vorliegen würde. Derzeit liegt der Genehmigungsbehörde noch nicht einmal ein Bauantrag vor.
„Jetzt wollen wir das ganze Vorhaben und den privaten Autohof selbst verhindern, da hier aus reinen Profitinteressen über 5 ha Wald gerodet werden müssten und wertvolle Lebensräume und Trittsteine besonders für die Europäische Wildkatze verloren gehen würden“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
21.02.2019 - EILMELDUNG
Verwaltungsgericht Koblenz stoppt Rodungsarbeiten für Autohof in Heiligenroth/Westerwald
Mit Beschluss vom 21.02.2019 kam das Verwaltungsgericht Koblenz dem Antrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) nach, die sofortige Vollziehung der Waldrodung für den geplanten Autohof in Heiligenroth auszusetzen. Die Rodungsgenehmigung wurde durch das Forstamt Neuhäusel erteilt.
Das Verwaltungsgericht erklärte in seinem Beschluss die Rodungsgenehmigung als rechtswidrig und folgte damit der Argumentation der NI. Diese wurde erneut erfolgreich durch die Kanzlei Habor und Heise, Göttingen, vertreten.
„Damit kommt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ihren satzungsgemäßen Verpflichtungen nach, bei allen Eingriffen in den Naturhaushalt Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume zu schützen.
18.02.2019 - EILMELDUNG
Verwaltungsgericht Koblenz stoppt Rodung für einen privaten Autohof in Heiligenroth/Westerwald
Mit Beschluss vom 18.02.2019 hat das Verwaltungsgericht Koblenz dem Antrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Aufhebung der sofortigen Vollziehung der Rodungsgenehmigung vom 06.02.2019 durch das Forstamt Neuhäusel stattgegeben.
Damit ist die Rodung eines ca. 5 ha großen Waldstückes bei Heiligenroth, auf dem ein Privatinvestor einen Autohof errichten will, bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtes gestoppt.
„Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist und hoffen weiterhin, dass wir das Planvorhaben gänzlich verhindern können. Die Rodung dieses Waldstückes würde einen wichtigen Trittstein für die europäische Wildkatze zerstören und einen unverantwortlichen Eingriff in wichtige Lebensräume für Mensch und Tier darstellen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI Rheinland-Pfalz.
11.02.2019 - PRESSEMITTEILUNG
Keine Windindustrieanlagen im Waldgebiet Graburg!
Keine Beeinträchtigung von Vogelschutz-, FFH- und Naturschutzgebieten!
Der bundesweist anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt den geplanten Bau von zunächst einer und dann bis zu weiteren insgesamt sieben 230 m hohen Windkraftanlagen in den Gemarkungen der Ringgauer Ortsteile Rittmannshausen und Netra (Vorranggebiet ESW 35) ab.
Das Plangebiet befindet sich zwischen einem Naturschutzgebiet, einem EU-Vogelschutzgebiet und einem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet 4826-305) am Waldgebiet Graburg.
Die Presse berichtete am 21.03.2017 darüber, dass nach einer Veröffentlichung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, das Naturschutz- und FFH-Gebiet an der Graburg zwischen den Gemeinden Ringgau und Weißenborn zu Hessens schönsten Wäldern zählen würde.
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