Presse
21.12.2018 - PRESSEMITTEILUNG
Nordrhein-Westfalen
Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein erhält den
"GOLDENEN AKTENDECKEL“ 2018
Der anerkannte Umweltverband NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) verleiht der Kreisverwaltung Siegen Wittgenstein den
"GOLDENEN AKTENDECKEL" 2018
Dieses Siegel erhalten Behörden, die sich durch fehlende Kooperationsbereitschaft, unzureichende Transparenz und fehlende Offenheit auszeichnen.
Die Umweltinformationsgesetze haben das Ziel, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.
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21.12.2018 - PRESSEMITTEILUNG
Rheinland-Pfalz
Struktur- und Genehmigungsbehörde NORD (SGD NORD) in Koblenz erhält den "GOLDENEN AKTENDECKEL" 2018
Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) verleiht der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord (SGD NORD) den
"GOLDENEN AKTENDECKEL" 2018.
Dieses Siegel erhalten Behörden, die sich durch fehlende Kooperationsbereitschaft, unzureichende Transparenz und fehlende Offenheit auszeichnen.
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07.12.2018 - PRESSEMITTEILUNG
Biber im Westerwald
NI fordert: Keine Absenkung des Wasserstandes und weitere Störung des neuen Lebensraumes! Behörden sollen mit dem ehrenamtlichen Naturschutz zusammenarbeiten! Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet und Entschädigung der betroffenen Landwirte!
Bei dem Biber (Castor fiber), der sich im Westerwald zwischen Freilingen und Wölferlingen angesiedelt hat, handelt es sich um einen europäischen Biber, der unter den strengen Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes und der FFH Richtlinie fällt.
Seit über einem Jahr hat das streng geschützte Tier als „Landschaftsarchitekt“ die Landschaft verändert, neue Lebensräume geschaffen und die Biologische Vielfalt erhöht. Das Gebiet hat sich in kurzer Zeit zu einem einzigartigen neuen Biotop auch für andere Arten entwickelt.
Leider haben die zuständigen Naturschutz- und Wasserbehörden nicht den Kontakt mit dem ehrenamtlichen Naturschutz gesucht und Maßnahmen ergriffen, die eher zu einer Störung und Vergrämung des Bibers führen als zu seinem Schutz.
Hierzu gehört zum Beispiel die wenig fachgerechte Entscheidung der Oberen Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord (SGD NORD) in Koblenz zur Wasserspiegelabsenkung in der kritischen Brutzeit oder der vor kurzem durch die Untere Wasserbehörde des Westerwaldkreises genehmigte Bau eines „Bypasses“ und die damit verbundene Zerstörung eines weiteren Biberdammes.
Weiterlesen: 07.12.2018 - PM - Biber im Westerwald NI fordert: Keine Absenkung des...
22.11.2018 - PRESSEMITTEILUNG
NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) zur Landesverordnung „Freiflächenphotovoltaik“ in Rheinland-Pfalz:
Keine Freiflächenphotovoltaik auf wertvollen Wiesen und Weiden in Rheinland-Pfalz! NI lehnt neue Landesverordnung ab!
In dieser Woche verabschiedete der Ministerrat eine Photovoltaikfreiflächenverordnung der Landesregierung, welche im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Umwandlung naturschutzfachlich wertvoller Wiesen und Weiden in Photovoltaikindustriegebiete ermöglicht.
„Mit dieser in Kürze in Kraft tretenden Verordnung findet ein erneuter Angriff auf unsere Landschaften und Naturräume statt“, erklärte NI Landesvorsitzender Harry Neumann.
Diese Vorhaben sollen zwar nur in nach EU-Recht anerkannten „benachteiligte Gebieten“ stattfinden, auf Betrachtungsebene der landesweiten Grünlandkulisse liegt der Anteil des für Solarbebauung prinzipiell freigegebenen Grünlandes jedoch bei über 90%. Dieses geht u.a. aus der Begründung des Gesetzesvorhabens hervor.
Benachteiligte Gebiete werden aufgrund neuerer EU-Vorgaben v.a. standörtlich abgegrenzt und sind z.B. durch niedrige Temperatur, Trockenheit, Bodenfeuchtigkeit, Steinigkeit oder eine steile Hanglage gekennzeichnet.
Damit betrifft es Standorte, die unverzichtbare Grundlage der biologischen Vielfalt sind.
Diese ist untrennbar mit der standörtlichen Vielfalt und ihren Extremen gekoppelt. Je extremer der Standort, desto naturschutzfachlich bedeutsamer und vielfältiger ist die darauf angepasste Natur (Vegetation, Pflanzen- und Tiervorkommen).
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22.10.2018 - PRESSEMITTEILUNG
NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) zur Landesverordnung „Freiflächenphotovoltaik“ in Rheinland-Pfalz:
Keine Freiflächenphotovoltaik auf wertvollen Wiesen und Weiden in Rheinland-Pfalz! NI lehnt neue Landesverordnung ab!
Eine Photovoltaikfreiflächenverordnung der Landesregierung bereitet im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Möglichkeit der Umwandlung naturschutzfachlich wertvoller Wiesen und Weiden in Photovoltaikindustriegebiete vor.
„Mit dieser geplanten Verordnung findet ein erneuter Angriff auf unsere Landschaften und Naturräume statt“, erklärte NI Landesvorsitzender Harry Neumann.
Diese Vorhaben sollen zwar nur in nach EU-Recht anerkannten „benachteiligte Gebieten“ stattfinden, auf Betrachtungsebene der landesweiten Grünlandkulisse liegt der Anteil des für Solarbebauung prinzipiell freigegebenen Grünlandes jedoch bei über 90%. Dieses geht u.a. aus der Begründung des Gesetzesvorhabens hervor.
Benachteiligte Gebiete werden aufgrund neuerer EU-Vorgaben v.a. standörtlich abgegrenzt und sind z.B. durch niedrige Temperatur, Trockenheit, Bodenfeuchtigkeit, Steinigkeit oder eine steile Hanglage gekennzeichnet.
Damit betrifft es Standorte, die unverzichtbare Grundlage der biologischen Vielfalt sind.
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