Presse
26.09.2018 - PRESSEMITTEILUNG
Verwaltungsgericht stoppt Windindustrieanlagen in Pferdsfeld!
Genehmigungsbescheid ist rechtswidrig!
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruches des bundesweit anerkannten Verbandes NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) gegen die Genehmigung von sieben Windenergieanlagen (WEA) in Pferdsfeld, Landkreis Bad Kreuznach, wiederhergestellt. Der Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung wurde rechtswidrig erteilt. Damit hat die Windpark Pferdsfeld GmbH & Co. KG kein Baurecht mehr.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes bezieht sich auch auf die beiden Nachtrags- und Änderungsbescheide der Kreisverwaltung Bad Kreuznach vom 15. und 30.05.2018, die ebenfalls nicht umgesetzt werden dürfen.
Nach Auffassung des Gerichtes überwiegt das Interesse der NI an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches das Interesse der Windpark Pferdsfeld GmbH & Co. KG auf Errichtung der Anlagen.
Die Genehmigung durch die Kreisverwaltung erweise sich im „derzeitigen Stand des Verfahrens als rechtswidrig“, so die 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes Koblenz in dem aktuellen Beschluss vom 19.09.2018.
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21.09.2018 - PRESSEMITTEILUNG
Keine Zerstörung des Deutsch-Belgischen Naturparkes „Hohes Venn-Eifel“ durch Windindustrieanlagen!
FFH Gebiet darf nicht beeinträchtigt werden!
Nehmen Vertreter der Verbandsgemeinde Prüm an Schulungen der Windlobby teil?
Die Windkraftplanung auf der Schneifel im Grenzraum zu Belgien und Luxemburg geht in die entscheidende Runde. Erneut soll die Natur zerstört und die einzigartige Landschaft Profitinteressen geopfert werden.
Die nächste Sitzung des Rates der Verbandsgemeinde Prüm findet am Dienstag, dem 25.09.2018 statt. Thema u.a.: Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Windkraft. Den aktuellen Beschlussvorlagen vorangegangen war ein öffentliches Beteiligungsverfahren an der Offenlage des überarbeiteten Flächennutzungsplanes der VG Prüm mit Stand von Februar 2017. Rund 10% des FFH Gebietes Schneifel sollen jetzt Windindustriegebiet werden, bis zu 25 Windindustrieanlagen wären dann im Deutsch-Belgischen Naturpark „Hohes Venn-Eifel“ möglich, berichten die lokalen Vertreter der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI). Damit wäre sowohl das FFH Gebiet als auch in großen Teilen der Naturpark beeinträchtigt und zerstört.
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04.09.2018 - PRESSEMITTEILUNG
NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI): Kein Gifteinsatz im Brexbachtal!
Biozide sind Gefahr für Kinder, Jugendliche, Wanderer und Erholungssuchende.
NI schaltet ADD Trier und Naturschutzbehörden ein!
Der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass im Rahmen der Reaktivierung der Brextalbahn zwischen Bendorf im Kreis Mayen-Koblenz und Höhr-Grenzhausen/Grenzau im Westerwaldkreis mit einer auf einem Schienenwagen montierten, großen mobilen Feldspritze das Schotterbett mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden soll.
Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) lehnt als anerkannter Naturschutzverband den Einsatz von Bioziden, aber auch ansonsten die Reaktivierung der Brexbachtalbahn aus Artenschutzgründen ab, da hier mehrere schutzbedeutsame Arten betroffen sind.
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03.09.2018 - PRESSEMITTEILUNG
NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) und POLLICHIA nehmen Stellung zum neuen „Leitfaden Visuelle Raumnutzungsanalyse Rotmilan“ in Rheinland-Pfalz
Helgoländer Papier und Unionsrecht einhalten! Rotmilan schützen!
Zerstörung von Brutplätzen strenger ahnden!

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) du POLLICHIA e.V. lehnen es aufgrund der bisherigen Erfahrungen und überwiegend mangelhafter „Gutachten“ beim ungezügelten Ausbau der Windenergie ab, dass die von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) erstellten Mindestabstände immer wieder unterschritten werden sollen.
Mit diesem Papier würde dabei eine weitere Aufforderung zur regelhaften Missachtung der fachlich gebotenen Mindestabstände etabliert.
Bereits der Begriff „horstferne Zentren“ lässt Böses erahnen und zeigt schon in der manipulativen Begrifflichkeit die eigentliche Absicht und die Vernachlässigung der natürlichen Dynamik.
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24.08.2018 - PRESSEMITTEILUNG
Abschaltzeiten zum Schutz von Fledermäusen werden im Windpark Knippen nicht eingehalten! Kreisverwaltung kommt ihrer Verantwortung nicht nach!
Trotz der bisherigen Erfolge bei der noch nicht abgeschlossenen gerichtlichen Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung zum umstrittenen Windpark Knippen bei Freudenberg sind zum jetzigen Zeitpunkt drei Anlangen in Betrieb.
Nach den der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) vorliegenden Informationen laufen diese Anlagen allerdings auch zu Zeiten, an den diese nach den Auflagen der Genehmigungsbehörde nicht laufen dürfen.
Nach dem Bescheid der genehmigenden Kreisbehörde in Siegen vom 27.08.2015 ist der Betrieb der Anlagen bei einer geringen Windgeschwindigkeit, einer Temperatur über 10°C und keinem Niederschlag zwischen 1 Std. vor Sonnenuntergang und 1 Std. nach Sonnenaufgang im Zeitraum 01.04. - 31.10. d.J. abzustellen.
Diese Maßnahme soll dem Schutz der Fledermäuse dienen, die bei Überschreitung dieser Bedingungen aktiv sind. Das Vorkommen der Fledermäuse steht nach Auffassung von Dipl. Ing. agr. Gerhard Bottenberg, Länder- und Fachbeirat der NI, mit weiteren schwerwiegenden naturschutzfachlichen Gründen der Nutzung der Windenergie am „Knippen“ entgegen.
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