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08.11.2023 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative e.V. (NI), BUND Altenkirchen, NABU Altenkirchen: Wir müssen die Natur auf dem Stegskopf vor den Grünen schützen!

Waldwildnis auf dem Stegskopf

„Mit ihrer Forderung, im Nationalen Naturerbe Stegskopf Windindustrieanlagen errichten zu wollen, haben sich die Grünen im Kreis Altenkirchen offensichtlich endgültig vom Naturschutz verabschiedet“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI), Harry Sigg, stv. Vorsitzender des NABU Altenkirchen, Wolfgang Stock, BUND Altenkirchen, und Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

„Damit fallen sie sogar ihrer eigenen Bundesumweltministerin Steffi Lemke in den Rücken, die noch vor einigen Monaten unmissverständlich erklärt hatte, dass das Nationale Naturerbe Stegskopf, das gleichzeitig europäisches Vogelschutz- und FFH-Gebiet ist, für die Errichtung von Windenergieanlagen vollkommen ausgeschlossen sei“, so NI, BUND AK und NABU AK. Während Deutschland auf der letzten UN-Biodiversitätskonferenz (2022) zugestimmt hatte, mindestens 30 % der Land- und Wasserfläche für den Natur- und Artenschutz zu reservieren, legen die Grünen im Kreis Altenkirchen nun einen naturschutzpolitisch unverantwortlichen Rückwärtsgang ein.

Nationales Naturerbe schützen

„Natur- und Artenschutz sowie der Schutz der Biodiversität müssen auf diesen Flächen, die zum Tafelsilber der Bundesrepublik Deutschland gehören, Vorfahrt vor allen anderen Interessen haben. Nationale Naturerbeflächen dienen ausschließlich dem Schutz und Erleben der Natur und der Biodiversität, wie es auch im Vertrag zur unentgeltlichen Eigentumsübertragung an die DBU Naturerbe GmbH vorgesehen ist“, betonten Harry Neumann, Harry Sigg, Wolfgang Stock und Immo Vollmer. Die Grünen im Kreis Altenkirchen aber auch CDU, FDP und der Altenkirchener Landrat Dr. Peter Enders haben offensichtlich die Bedeutung und den Wert der Nationalen Naturerbeflächen noch nicht verstanden. Dies erachten die Naturschutzverbände als erschreckend, denn diese Flächen sollen die biologische Vielfalt und die natürlichen Lebensräume in Deutschland für nachfolgende Generationen bewahren. Dass das Nationale Naturerbe Stegskopf, wie auch alle anderen Naturerbeflächen, für die Errichtung von Windindustrieanlagen tabu sind, hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke bereits im Juni 2022 auf eine Anfrage der NI unmissverständlich klargestellt:

Nationales Naturerbe ist das „Herzstück“ der Naturschutzpolitik des Bundes

„Ich stimme Ihnen zu, dass das Nationale Naturerbe an Qualität und Glaubwürdigkeit verlieren würde, sollten diese Flächen nun für eine Nutzung durch Erneuerbare Energien im Raum stehen. Das Nationale Naturerbe ist das „Herzstück“ der Naturschutzpolitik des Bundes. Entscheidend dafür ist, dass die Naturerbeflächen hochwertige Lebensräume und Artenvorkommen beherbergen und auf den Flächen ausschließlich Naturschutzziele verfolgt werden. Bau und Betrieb von Windkraftanlagen widersprechen eindeutig der ausschließlichen Naturschutzwidmung des Nationalen Naturerbes. Zumal die Naturerbefläche Stegskopf im FFH-Gebiet "Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes" sowie im Vogelschutzgebiet (SPA) "Westerwald" liegt und windkraftsensible Brutvogelarten beherbergt“, heißt es in der Antwort des Bundesumweltministeriums.

„Wie Sie richtig angemerkt haben“, schreibt das Ministerium weiter, „ist die ausschließliche Naturschutznutzung vertraglich festgelegt. Damit sind auf der Naturerbefläche Stegskopf alle Nutzungen ausgeschlossen, die nicht dem Schutz, der Pflege und Entwicklung der Naturerbefläche dienen. Dies schließt auch die Nutzung als Windenergieanlagen-Standort vollständig aus…“

„Wir begrüßen diese eindeutige Klarstellung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke und vertrauen darauf, dass sie von ihrer Verantwortung dem Natur-, Arten-, Biodiversitäts- und Lebensraumschutz gegenüber nicht abrückt“, so NI, BUND AK und NABU AK.

Lebensräume und Biodiversität schützen!

„Die immer wieder verbreitete Behauptung, dass nur der Klimaschutz die Natur retten könne, ist falsch und wissenschaftlich nicht haltbar. Auch durch die ständige Wiederholung dieses Narrativs wird diese Aussage nicht richtig“, so die Naturschutzverbände.

„In der gegenwärtigen Diskussion um Wege aus der ökologischen Krise ist eine eindimensionale Verengung des Problems auf die Klimaproblematik zu beobachten. Das Credo, dass die Klimakrise die größte ökologische Bedrohung des Planeten Erde sei, kann und darf aus wissenschaftlicher Sicht nicht unwidersprochen bleiben“, betonte Dr. Andreas H. Segerer, Biodiversitätsforscher und Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative (NI).

„Denn nicht der besorgniserregende Klimawandel ist die größte Gefahr für die Überschreitung der planetaren Belastungsgrenzen, sondern die Zerstörung der Lebensräume, die großflächige Versiegelung, die industrielle Landwirtschaft und die massiven Stickstoff- und Phosphoreinträge. Wir müssen unseren Blick auf das gesamte Ökosystem richten und nicht nur auf einen Teil“, so Dr. Segerer.

Nicht der Ausbau der Windenergie liege im überragenden öffentlichen Interesse, sondern der Schutz und die Förderung der Biodiversität. Diese sei unsere Lebensgrundlage, betonten die Naturschutzvertreter. Pläne, auch die ökologisch wertvollsten Schutzgebiete zu Industriegebieten zu machen, müssten zwangsläufig zu einem ökologischen Scherbenhaufen führen, so NI, BUND Altenkirchen und NABU Altenkirchen. Und Wolfgang Stock ergänzte: „Der Mensch will vielmehr, als ihm artgemäß zusteht“.

Auch der renommierte Biodiversitätsforscher und Evolutionsbiologe Prof. Dr. Matthias Glaubrecht weist immer wieder darauf hin, dass „das biologische Analphabetentum der Politik“ uns noch alle umbringe. Auch die zahlreichen neuen Regelungen, die in die Novelle des EEG und des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen worden seien, seien laut einem Gutachten des renommierten Umweltrechtlers Dr. Faller weitestgehend nicht mit dem Unionsrecht vereinbar, erklären die Verbände. Deutschland verstoße „systematisch gegen Unionsrecht“, heißt es dort. Daher habe die NI im Mai 2023 eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

„Wer den Klimaschutz auf die Errichtung von Windrädern und Freiflächenfotovoltaik reduziert, macht sich zum Büttel einer naturzerstörenden Industrie. Alle anderen Faktoren der ökologischen Krise werden ausgeblendet, die insgesamt neun ökologischen Belastungsgrenzen werden nicht in den Blick genommen, ein ganzheitlicher Schutz der Biodiversität und Ökosysteme fehlt“, betonten Harry Neumann, Harry Sigg, Wolfgang Stock und Immo Vollmer. Unabhängig davon sei Windkraft in den Randbereichen des Nationalen Naturerbes ohnehin nicht möglich, ohne den Mindestabstand zur Wohnbebauung der unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinden zu unterschreiten. Man wäre also schnell in den Zentralbereichen des Platzes, welcher ja nur eine Tiefe  von 2.000 – 2.500 Metern hat (Nord/Süd Ausdehnung). Außerdem sei aufgrund von artenschutzrechtlichen Restriktionen eine Genehmigung selbst nach den geänderten Gesetzen, die die Grünen forciert und die anderen Ampelparteien unterstützt haben, gar nicht möglich.

„Wir hätten uns nicht vorstellen können, dass die Naturschutzverbände die Natur einmal vor den Grünen schützen müssen“, so Harry Neumann, Harry Sigg, Wolfgang Stock und Immo Vollmer.

Waldwildnis auf dem Stegskopf

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