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05.09.2023

Lasst die Wölfe leben!
Umweltministerin Lemke schießt über das Ziel hinaus!

Foto: Ingo Kühl/NI, Wolfsfähe mit Wolfswelpen (Canis lupus)

Die eher populistische Forderung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke nach erleichterten Abschüssen von Wölfen zeigt die zunehmende Naturvergessenheit in der Politik, jetzt auch bei den Grünen.

„Auch der Wolf ist Teil der Biodiversität und muss geschützt werden. Er ist als Beutegreifer ein wichtiges Element für das natürliche Gleichgewicht“, so Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren der Naturschutzinitiative e.V.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) stellt sich daher entschieden gegen Bestrebungen, den Wolf in Deutschland wieder auszurotten, bevor er überhaupt richtig Fuß fassen konnte.

Das Leben mit dem Wolf ist sicher eine Herausforderung, aber er ist nicht nur durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische FFH-Richtlinie streng geschützt, sondern auch durch die völkerrechtlich verbindliche Berner Konvention.

„Wir können auch in Deutschland lernen mit dem Wolf umzugehen, so wie es in vielen anderen Ländern gelungen ist. Hierzu braucht es eine gewisse Bereitschaft, das Wesen „Wolf“ zu verstehen, an der es leider stark fehlt. Genauere Analysen der Wolfsrisse zeigen nämlich, dass für Konflikte fast überall Fehler im Wolfsschutz ursächlich sind“ so Gabriele Neumann.

Kein Abschuss von Wölfen - Starker Rückgang von Rissen in Rheinland-Pfalz

„Da bislang nicht ersichtlich ist, dass Schäden trotz vorrangig zu betreibenden Herdenschutzmaßnahmen unvermeidbar sind, steht eine Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung zum Töten einzelner Tiere noch gar nicht an. Erst wenn geklärt ist, dass ernste wirtschaftliche Schäden zu befürchten und keine weniger eingriffsintensiven Mittel zur Verfügung stehen, kann die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ein Einzeltier in Betracht gezogen werden“, so der Umweltverband NI.

„Herausforderungen in der Kulturgesellschaft begegnet man nicht, indem man Wildtiere tötet. Nicht die Anzahl der Wölfe ist für die Risse von Weidetieren verantwortlich, sondern die Anzahl der nicht sorgfältig gesicherten Weidetiere. Dies zeigt der aktuell starke Rückgang von Rissen im Land Rheinland-Pfalz. Denn auch eine Bejagung kann den Herdenschutz nicht ersetzen“, so Gabriele Neumann.

Die von den Weidetierhaltern zurecht geforderten Präventions- und Ausgleichszahlungen seien gerade dazu da, eine Koexistenz zu fördern, so die NI.

EuGH stärkt Schutz des Wolfes

„Ende 2019 hat der Europäische Gerichtshof den starken Schutzstatus des Wolfes nochmals bekräftigt und pauschalen Abschussgenehmigungen einen Riegel vorgeschoben. Die Gewährung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme vom Tötungsverbot der streng geschützten FFH-Art setzt nämlich voraus, dass alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft sein müssen und sich der Erhaltungszustand der lokalen und nationalen Population nicht verschlechtern darf“, erklärte Wolfsexpertin Gabriele Neumann.

Der Wolf befindet sich nach wie vor in einem ungünstigen Erhaltungszustand. In ganz Rheinland-Pfalz ist derzeit gerade einmal ein Wolfsrudel ansässig. Von einem „Wolfsaufkommen“ könne daher in diesem Bundesland nicht die Rede sein. Die Tötung lokaler Bestände des Wolfes ist daher artenschutzrechtlich gar nicht erlaubt. Nach Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie darf die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert werden. Außerdem sind die nationalen Behörden verpflichtet, in jedem Einzelfall auf der Grundlage der „besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten“ nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für einen Abschuss vorliegen und dass die Ausnahme überhaupt geeignet ist, das vorgegebene Ziel nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie zu erreichen.

Zudem seien die Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz zu beachten. „Eine begründete Tötung von Einzelwölfen durch ausgewiesene Experten kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn sämtliche zumutbaren Alternativen ausgeschöpft sind“, so der Umweltverband.

FFH-Richtlinie beachten

„Die Naturschutzinitiative (NI) wird daher darauf achten, dass bei Abschussgenehmigungen die strengen Anforderungen nach der FFH-Richtlinie beachtet werden. Wenn die Voraussetzungen für einen Abschuss nicht vorliegen, werden wir diese auch einer gerichtlichen Überprüfung zuführen“, so Gabriele Neumann.

„Anstatt über das Töten von Mitgeschöpfen nachzudenken und unnötige Panik zu erzeugen, sollten die verantwortlichen Politiker über das (wieder) gemeinsame Leben von uns Menschen mit wilden Tieren nachdenken. Die Rückkehr der Wölfe stellt eine Herausforderung dar, aber wir sollten lernen, mit dieser Facette der wilden Natur zu leben, so wie es auch in anderen europäischen Ländern mit Wolfsvorkommen gelungen ist“, so Gabriele Neumann.

 

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