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15.09.2023

Rheinland-Pfalz

Öko-Desaster im Vogelschutzgebiet:

Kaum Vogelbruten am Dreifelder Weiher

Dreifelder Weiher

Anfang Mai hatte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) gefordert, das Absenken des Wasserspiegels am Dreifelder Weiher unverzüglich zu stoppen, da der Umweltverband die angeordnete Absenkung durch die Obere Wasserbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in der für die wassergebundenen Vogelarten sensibelsten Zeit völlig unverständlich und überzogen hielt.

„Hochwasserschutz ist selbstverständlich wichtig. Wir konnten aber keine Gefahr für Leib und Leben oder für Sachgüter erkennen. Es hätte völlig ausgereicht, mit dem Absenken bis zum Herbst zu warten oder mildere Vorsichtsmaßnahmen zu wählen“, so Harry Neumann, Vorsitzender der NI.

Die beiden Vogelbeobachter und jahrzehntelangen Gebietskenner Wolfgang Burens von der Naturschutzinitiative (NI) und Antonius Kunz von der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR) befürchteten schon damals ein Desaster für die Brutvögel des Dreifelder Weihers, sollte das Ablassen nicht umgehend gestoppt werden.

Auch zwei Eilverfahren der Naturschutzinitiative (NI) vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Koblenz mit dem Ziel, aus artenschutzrechtlichen Gründen das Absenken des Wasserspiegels während der Brutzeit zu verhindern, waren leider nicht erfolgreich. Die Behörde setzte die geplante Maßnahme um, um dadurch den angeblichen Gefahren eines Jahrhunderthochwassers zu begegnen. Hierfür sahen die Naturschützer weder einen Anlass noch eine Notwendigkeit.

Nach dem Ende der Brutzeit bestätigen sich nunmehr die Befürchtungen des Naturschutzverbandes auf erschreckende Art und Weise:

„Das behördlich angeordnete Ablassen des Dreifelder Weihers hat die zuletzt ohnehin schwierige Situation für die Zielarten des Europäischen Vogelschutzgebietes Westerwälder Seenplatte weiter verschärft und bewirkt, dass es im Jahr 2023 sowohl am Dreifelder Weiher als auch am Rest der Westerwälder Seenplatte keine Rothalstaucher- und keine Schwarzhalstaucherbruten gab“, so Harry Neumann.

Es seien zwar mindestens zwei Rothalstaucherpaare und vier Schwarzhalstaucherpaare anwesend gewesen, das Absenken des Wasserspiegels habe jedoch den Bruten bzw. den potentiellen Bruten den Garaus gemacht. Die behördlich geäußerte Möglichkeit, dass diese Arten an die anderen Gewässer ausweichen könnten, sei auch nicht erfolgt.

Rothalstaucher (Podiceps grisegena) - Foto: Wolfgang Burens

Die Westerwälder Seenplatte ist ein wichtiges Brutgebiet für alle vier heimischen  „Lappentaucherarten“, zu denen als heimische Brutvogelarten die sehr seltenen Schwarz- und Rothalstaucher sowie die häufigeren Arten Zwerg- und Haubentaucher gehören. Haubentaucher und Zwergtaucher hatten hier in früheren Jahren hohe Brutbestände. Der Rothalstaucher hat an der Westerwälder Seenplatte mit zeitweise sechs Brutpaaren das einzige Brutvorkommen in RLP und der Schwarzhalstaucher hat in den letzten 10 Jahren landesweit ebenfalls nur noch an der Westerwälder Seenplatte gebrütet. 

Trotz der raschen Umsetzung erster wirksamer Schutzmaßnahmen in den letzten Jahren im Rahmen der Gebietsbetreuung durch die NABU-Stiftung Naturerbe  standen die Brutbestände der Lappentaucher und anderer Wasservogelarten in den letzten Jahren zunehmend unter Druck. „Das behördlich angeordnete Ablassen des Dreifelder Weihers hat damit die zuletzt ohnehin schwierige Situation für die Lappentaucher und die anderen Zielarten des Europäischen Vogelschutzgebietes "Westerwälder Seenplatte" weiter verschärft.  Die Absenkung bewirkte, dass es im Jahr 2023 sowohl am Dreifelder Weiher als auch am Rest der Westerwälder Seenplatte keine Rothalstaucher- und keine Schwarzhalstaucherbruten gab“, so Wolfgang Burens.

„Die von der Oberen Naturschutzbehörde erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung enthält Auflagen, deren Sinn sich uns bis heute nicht erschlossen hat“, so Dipl.-Biologe Immo Vollmer. „So sollte zur Vermeidung der Tötung von Nestlingen und Jungvögeln der Uferbereich mindestens 2x täglich abgegangen werden, um diese umgehend zu bergen und einer geeigneten Auffangstation zu übergeben. Das gleiche sollte mit Eiern geschehen. Das alles waren Maßnahmen, die nur unter erheblichen Störungen auf anliegende Bruthabitate umsetzbar gewesen wären.“

„Nach unserer Kenntnis wurden diese Maßnahmen wegen ihrer Praxisferne auch gar nicht realisiert. Das Ufer wurde meines Wissens nicht abgelaufen, was aufgrund der Beschaffenheit des Untergrunds  auch sehr problematisch gewesen wäre. Nestlinge hätte man sowieso nicht gefunden, weil Wasservögel Nestflüchter sind. Nester findet man nicht und trocken gefallene Gelege werden sicher umgehend von Bodenraubtieren geplündert“, erklärte Vogelkenner Wolfgang Burens.

„Auch die Sinnhaftigkeit der Maßnahme, verlassene Vogelnester durch eine fachkundige Person an eine geeignete Stelle (z.B. ein Brutfloß) zu versetzen, haben wir bis heute nicht verstanden und auch diese Maßnahme sei nicht erfolgreich gewesen“, so der Naturschutzverband.

„Die Ausbringung künstlicher Bruthabitate, wie z.B. Baumkronen an der neuen Wasserlinie war erwartungsgemäß nicht nur erfolglos, sondern auch kontraproduktiv und verursachte - zusammen mit den zuvor genannten Maßnahmen - mit Sicherheit erhebliche Störungen auf im Randbereich des Dreifelder Weihers, vorwiegend im Röhricht brütende Arten.

Ihre Beseitigung wird nach unserer Auffassung weitere Schäden bringen“, so NI-Naturschutzreferent Immo Vollmer. Es sei ohnehin fraglich, ob diese überhaupt noch zu beseitigen sein werden, sobald sich Flöße und Astmaterial nach dem Ablassen im Schlamm festgesaugt haben.

Auch bei häufigen Arten blieb der Bruterfolg aus. „So hat es keine Haubentaucherbruten am Dreifelder Weiher gegeben. Leider war der Bruterfolg auch an den anderen Weihern sehr schlecht, so dass der Ausfall der Bruten am Dreifelder Weiher noch schwerer wiegt.

Gleiches kann auch über den Zwergtaucher gesagt werden, von dem nur zwei Paare an den anderen Weihern gebrütet haben“, so Wolfgang Burens.

Die Gründe in Bezug auf den Dreifelder Weiher sind eindeutig mit der durchgeführten Absenkung verbunden.

Dramatisch zeige sich auch die Situation bei den Tauchenten: Die Tafelente habe ebenfalls nicht am Dreifelder Weiher und auch nicht an den übrigen Weihern gebrütet. Üblicherweise brüteten an der WW-Seenplatte sechs bis acht Brutpaare. So sind im Jahr 2023 in Rheinland-Pfalz nur vier Bruten bekannt geworden und davon nur eine Westerwald. Die Reiherente brütete lediglich einmal und mit nur einem Jungvogel, der aber vermutlich auch nur wenige Tage alt wurde. Auch an den anderen Weihern waren keine Reiherentenbruten zu verzeichnen und auch der jahrweise mit bis zu 17 Brutpaaren anwesende Höckerschwan hat ebenfalls am Dreifelder Weiher nicht brüten können. Durch die Absenkung des Wasserstandes wurden zudem zwei beginnende Bruten zerstört“, so die Naturschutzinitiative (NI).

Selbst das häufige und weniger gegen Störungen empfindliche Blässhuhn hat am Dreifelder Weiher im Jahr 2023  nur zwei erfolgreiche Bruten zu verzeichnen. Aber auch für das Blässhuhn war an den übrigen Weihern der Bruterfolg schlecht. Für den Teichrohrsänger, der auch in 2023 an wenigen Stellen im Röhricht des Dreifelder Weihers sang, muss mangels Nachweisen von Jungtieren auch von einem fehlenden Bruterfolg ausgegangen werden und der jahrweise am Dreifelder Weiher brütende Drosselrohrsänger konnten nur einmal am Haidenweiher als Durchzügler vernommen werden. 

In der Bilanz treffe der weitgehend völlige Ausfall der Bruten am Dreifelder Weiher auf eine auch ansonsten schlecht verlaufende Brutsaison an den anderen Weihern. „Überzogene Maßnahmen aufgrund unwahrscheinlicher Hochwasserszenarien hatten in diesem Jahr einen herben Rückschlag für die Brutvogelfauna in dem europäischen Schutzgebiet zur Folge. Dass man auf Seiten der SGD nicht zögerte, vormals sehr hoch gehaltene Schutzgüter der Natur weitgehend und kompromisslos aufzugeben, ist ein schlechtes Zeichen, dass sich aber in den aktuell zu beobachtenden Abbau gesetzlicher Standards zu Lasten der Natur einreiht. 

Dennoch ist es uns unverständlich, dass die Obere Wasser- und die Obere Naturschutzbehörde bei der SGD Nord Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Natur- und Artenschutz, zumal in einem Naturschutzgebiet und einem europäischen Vogelschutzgebiet, nicht nachgekommen sind und stattdessen einen echten Umweltschaden erzeugt haben. „Im Zeitalter des Artensterbens und dem fortschreitenden Verlust an Biodiversität halten wir diese für unverantwortlich“, so Wolfgang Burens, Antonius Kunz, Harry Neumann und  Immo Vollmer.

Lesen Sie hier die Berichterstattung der Westerwälder-Zeitung >>>

 

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