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09.02.2024

Skandal in Hessen

Was macht der Staatsschutz im Reinhardswald?

Foto: Aktionsbündnis Märchenland

„Als Richter Riekmann um 9 Uhr das Verfahren gegen die bekannten Waldschützer Ottmar Barke und Oliver Penner eröffnete, war in Saal 26 kaum noch ein Platz frei. Das große Interesse begründete sich auch damit, dass mit Barke ein ehemaliger Vorsitzender Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) und mit Penner der Geschäftsführer eines Unternehmens angeklagt waren – wegen Nötigung. Dass die Anklage auf sprichwörtlich dünnem Eis stand, wurde im Verlauf der Verhandlung immer deutlicher. Das wesentliche Tatbestandsmerkmal des entsprechenden Paragrafen 240 im Strafgesetzbuch – Nötigung – ist Gewalt oder die Androhung eines empfindlichen Übels. Davon konnte offenbar aber bei der Protestaktion am Freitag, 4. Februar 2022, an der Reinhardswald-Höhenstraße absolut keine Rede sein.“

Die Staatsanwaltschaft ließ die Anklage fallen, der Richter sprach die beiden unbescholtenen Bürger frei.

Mehr als bemerkenswert ist allerdings, dass nach Presseberichten der hessische Staatsschutz mehr als 2 Jahre lang gegen die beiden Naturschützer ermittelt hat. Hierbei dürfte es sich (hoffentlich) um einen einmaligen Vorgang in Deutschland handeln. Jedenfalls muss dieses Vorgehen aufgeklärt werden. Wer hat den Staatsschutz und warum beauftragt, gegen die beiden Bürger und Naturschützer zu ermitteln? Gibt es ein politisch motiviertes „Zusammenspiel“ der damaligen schwarz-grünen Landesregierung und der Genehmigungsbehörde mit der „Windpark Reinhardswald GmbH & Co. KG“ (WPRW), dessen Geschäftsführer Ralf Paschold die Anzeige gegen die beiden Bürger gestellt hatte?

Sollen unbescholtene und friedliche Bürger und Naturschützer als Extremisten diffamiert und diskreditiert werden? Angezeigt wäre jetzt ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, diesen ungeheuerlichen Vorgang zu untersuchen und die Verantwortlichen zu ermitteln, denn dieses Vorgehen ist ein nicht akzeptabler Angriff auf Demokratie und Freiheit! Wir erinnern uns an den „Windpark Stillfüssel“, wo der damalige Ministerpräsident Bouffier (CDU) im Februar 2017 ein Großaufgebot der Polizei gegen demonstrierende Bürger auffahren ließ. Damals sagte er: „Wir werden die Windräder nicht mit Hilfe der hessischen Bereitschaftspolizei aufstellen“. Es ist noch schlimmer gekommen, sogar der Staatsschutz wurde in Hessen eingeschaltet. 

Kommentar von Gerd Henke aus der HNA vom 07.02.2024

„Warum ermittelt der Staatsschutz gegen unbescholtene honorige Bürger? Bürger, die friedlich demonstrieren und gegen die – ihrer Auffassung nach – rechtswidrige Fällung von Hunderten Bäumen protestieren.“

„Denn Aufgabe des Staatsschutzes ist es doch eigentlich, gegen Terrorristen, Staatsfeinde und staatsgefährdende Umtriebe vorzugehen. Dass Menschen, die um den Erhalt des Reinhardswaldes besorgt sind, nicht in solche Kategorien fallen, dürfte jedem ermittelnden Beamten klar gewesen sein. Also muss die Antwort woanders zu suchen sein. Man kommt ihr vielleicht näher, wenn man nach den Interessen fragt, die hinter der Nutzung von Naturflächen stehen. Und da gibt es nicht nur wirtschaftliche, sondern auch politische Anliegen. Dass Interesse, durch Ermittlungen des Staatsschutzes auch ein Exempel zu statuieren, war in diesem Fall naheliegend. Angebracht war es in keinem Fall.“

Der Geschäftsführer der WPRW, Ralf Paschold, auf dessen Anzeige hin es zum Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf kam, sieht sich nun einer Verleumdungsklage des Vereins „Pro Märchenland“ und weiterer 17 Bürger ausgesetzt. Einer dieser Bürger ist sogar Träger des Bundesverdienstkreuzes.

Zitate aus der HNA - mehr lesen:

https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/hofgeismar-ort73038/freispruch-fuer-waldschuetzer-92820328.html

www.hna.de/lokales/uslar-solling/freispruch-fuer-penner-und-barke-92819895.html

 

 

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