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07.02.2020

Hessen

NI klagt gegen vier Windindustrieanlagen auf der Katzenstirn

 
Foto: Schwarzstörche – Harry Neumann/NI

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat gegen die Genehmigung der vier Windindustrieanlagen auf der Katzenstirn in Nordhessen beim Verwaltungsgericht Kassel Klage gegen das Land Hessen eingereicht. Zusätzlich wurde ein Antrag nach § 80 Abs. 5 der VwGO gestellt, den angeordneten Sofortvollzug im Eilverfahren aufzuheben.

Der beklagte Bescheid stellt für eine Vielzahl betroffener wildlebender Vogelarten und Fledermäuse nicht mit hinreichender Gewissheit sicher, dass signifikante Erhöhungen der Tötungsrisiken sowie Störungen und Beschädigungen von Fortpflanzungsstätten vermieden werden. Betroffene Arten sind u.a. Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Waldschnepfe, Uhu und Mäusebussard. Die NI sah sich daher satzungsgemäß verpflichtet, die erteilte Genehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel einer juristischen Prüfung unterziehen zu lassen.

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