07.02.2020
Hessen
NI klagt gegen vier Windindustrieanlagen auf der Katzenstirn
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat gegen die Genehmigung der vier Windindustrieanlagen auf der Katzenstirn in Nordhessen beim Verwaltungsgericht Kassel Klage gegen das Land Hessen eingereicht. Zusätzlich wurde ein Antrag nach § 80 Abs. 5 der VwGO gestellt, den angeordneten Sofortvollzug im Eilverfahren aufzuheben.
Der beklagte Bescheid stellt für eine Vielzahl betroffener wildlebender Vogelarten und Fledermäuse nicht mit hinreichender Gewissheit sicher, dass signifikante Erhöhungen der Tötungsrisiken sowie Störungen und Beschädigungen von Fortpflanzungsstätten vermieden werden. Betroffene Arten sind u.a. Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Waldschnepfe, Uhu und Mäusebussard. Die NI sah sich daher satzungsgemäß verpflichtet, die erteilte Genehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel einer juristischen Prüfung unterziehen zu lassen.
Bitte unterstützen Sie unsere Naturschutzarbeit mit Ihrer Spende, vielen Dank!
Spendenkonto:
Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Westerwald Bank Hachenburg
IBAN: DE83 5739 1800 0011 5018 00
BIC: GENODE51WW1
Vereinsregister Montabaur VR 21084
Steuernummer: 30/651/15645
Spenden an die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) sind steuerabzugsfähig.