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03.09.2018 - PRESSEMITTEILUNG

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) und POLLICHIA nehmen Stellung zum neuen „Leitfaden Visuelle Raumnutzungsanalyse Rotmilan“ in Rheinland-Pfalz

Helgoländer Papier und Unionsrecht einhalten! Rotmilan schützen!
Zerstörung von Brutplätzen strenger ahnden!

 

Foto: © Harry Neumann, NI

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) du POLLICHIA e.V. lehnen es aufgrund der bisherigen Erfahrungen und überwiegend mangelhafter „Gutachten“ beim ungezügelten Ausbau der Windenergie ab, dass die von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) erstellten Mindestabstände immer wieder unterschritten werden sollen.

Mit diesem Papier würde dabei eine weitere Aufforderung zur regelhaften Missachtung der fachlich gebotenen Mindestabstände etabliert.  

Bereits der Begriff „horstferne Zentren“ lässt Böses erahnen und zeigt schon in der manipulativen Begrifflichkeit die eigentliche Absicht und die Vernachlässigung der natürlichen Dynamik.

Die mittlerweile gängigen Funktionsraumanalysen stellen lediglich eine - zumeist unzureichend und mangelhaft bewertete - Momentaufnahme dar, die der natürlichen und langfristigen Dynamik in der Lebensraumnutzung der Vögel nicht gerecht werden kann.

Die NI fordert daher, die in der unabhängigen wissenschaftlichen Literatur vorherrschende Auffassung einzuhalten, dass Funktionsraumanalysen erst für den Prüfradius ein geeignetes Verfahren darstellen. Tabubereiche hingegen sind uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten.

Selbst nach dem - wenn auch ebenfalls unzulänglichen - „Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland Pfalz“ ist eine Reduktion des 1.500 m-Mindestabstandes auf 1.000 m für den Rotmilan nur unter bestimmten Voraussetzungen und dann auch nur im begründeten Einzelfall zulässig.

In der vergangenen Zeit und in vielen den Verbänden vorliegenden Planungsunterlagen soll Unterschreitung des Mindestabstandes jedoch offensichtlich zunehmend zur Regel werden. Dabei steigt schließlich auch die Tendenz zu immer kleineren Abständen an.

Um den Rotmilan und auch andere Arten dauerhaft zu schützen ist jedoch ein ausreichend großer und fester Tabubereich, wie er durch die Vorgaben der Vogelschutzwarten in dieser Form auch vorgesehen wurde, dringend erforderlich.

Gemäß dem nun erstellten Leitfaden würde faktisch nur noch ein Radius von 500 m um den Brutplatz geschützt, weil die Bereiche in dessen Umgebung abhängig von dem ermittelten Flugverhalten der Vögel als ungefährlich eingestuft werden können.

Das Problem daran ist, dass über die Funktionsraumanalysen sowohl räumlich als auch zeitlich die Flugbewegungen nur statisch abgebildet werden, was der dynamischen Lebensraumnutzung nicht gerecht wird.

In dieser Hinsicht sind auch sogenannte Vermeidungs- oder Ablenkungsmaßnahmen völlig unzureichend und können keinen Schutz gegenüber Kollisionen bieten.

An verschiedenen Windenergiestandorten hat sich bereits wiederholt gezeigt, dass trotz der gutachterlichen Einschätzung im Nachhinein doch Schlagopfer aufgetreten sind.

Die Untersuchung und Berücksichtigung von kumulativen Auswirkungen oder von revierbezogenen Auswertungen kommen in dem neuen Leitfaden zudem nicht vor, was wir als einen großen fachlichen Mangel ansehen.

Die Stoßrichtung dieses Leitfadens ist es somit wahrscheinlich, auch in den nur noch wenigen verbliebenen ökologisch wertvollen Flächen und in Vogelschutzgebieten unter dem Deckmantel einer „offiziell“ abgesicherten Raumnutzungsanalyse Windindustrieanlagen zu errichten.

„Es handelt sich um ein neues ‚Ermöglichungspapier‘ des Umweltministeriums für die Windlobby und Windindustrie“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Dr. Jürgen Ott, Präsident der POLLICHIA.

Sehr verwunderlich ist es, dass der Leitfaden durch das private Planungsbüro „Korn und Stübing“ aus Hessen entwickelt wurde, das regelmäßig Gutachten für die Windindustrie erstellt, z.B. für Juwi. Interessenskonflikte und Befangenheiten können nach Auffassung der NI und POLLICHIA deshalb nicht ausgeschlossen werden.

Die Staatliche Vogelschutzwarte jedoch war, wie dem Impressum zu entnehmen ist, an dem neuen Papier überhaupt nicht beteiligt. Gerade in der Staatlichen Vogelschutzwarte ist aber ein sehr großer Fach- und Sachverstand vorhanden.

Allerdings ist das Unterschreiten der fachlich gebotenen Mindestabstände auch bisher schon üblich. Der neue „Leitfaden“ soll diesem ohnehin bereits praktizierten Vorgehen offensichtlich nur einen rechtlichen Rahmen geben.

NI und POLLICHIA bezweifeln, ob dies in dieser Form überhaupt mit dem Bundesnaturschutzgesetz und dem europäischen Unionsrecht vereinbar ist. Dies werden die Verbände rechtlich prüfen lassen.

Der eigentliche Sinn des neuen Leitfadens scheint zu sein, nur noch einen 500-m-Schutzradius beim Rotmilan zu etablieren, ohne dies explizit zu nennen.

Damit käme der Natur- und Artenschutz in Rheinland-Pfalz noch weiter unter die Räder und die ohnehin gefährdeten Rotmilanpopulationen würden fortschreitend in ihrem Bestand und Erhaltungszustand gefährdet.

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) und POLLICHIA e.V. fordern daher:

  1. Die ausnahmslose Einhaltung des Helgoländer Papieres 2015 (erstellt durch die Arbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten) als Fachkonvention mit den dort empfohlenen Mindestabständen zu Brutstätten und bedeutsamen Lebensräumen windenergiesensibler Arten, die nicht unterschritten werden dürfen

  2. Klar definierte Ausschlussgebiete zur weiteren Errichtung von Windindustrieanlagen, z.B. für Wälder, Natura 2000 Gebiete, Wasserschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke und Landschaftsschutzgebiete

  3. Wurden Horstbäume mutwillig zerstört oder das Brutgeschehen gestört, muss der Horstbereich dennoch dauerhaft für die Errichtung von Windindustrieanlagen ausgeschlossen werden. Dies sollte das Umweltministerium umgehend umsetzen, anstatt die Anforderungen für den Artenschutz immer weiter zu reduzieren.

Sollte der ungezügelte Ausbau der Windenergie und die Industrialisierung der Wälder so weitergehen, führt dies zu einem weiteren nicht hinnehmbaren Verlust an Biologischer Vielfalt, so NI und POLLICHIA.

 

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