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13.02.2020 - PRESSEMITTEILUNG

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Die Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig und haben eine „grüne Linie“ überschritten!

Versagen die alten Umweltverbände?

 
Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI)

„Was alle Naturschützer und offensichtlich auch die meisten Juristen wussten, hat nun das Verwaltungsgericht Gießen aufgrund der Klage des bundesweit anerkannten Umweltverbandes  Naturschutzinitiative e.V. (NI) eindrucksvoll bestätigt: Die Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist rechtswidrig und ‚darf nicht angewandt werden‘. Diese Ausnahme ist mit der vorrangigen europäischen Vogelschutzrichtlinie, die seit 1979 in Kraft ist, nicht zu vereinbaren. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig

Auch der Versuch der Beklagten, nachträglich die Ausnahme auch mit
§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BNatSchG wegen der Gewährleistung der „öffentlichen Sicherheit“ durch die Errichtung von Windenergieanlagen zu erreichen, scheiterte ebenfalls. Bei dieser Norm geht es nach Auffassung des Gerichtes und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes um Fragen, die sich „wesentlich“ auf die „Existenz des Staates“ auswirken würden. Es sei hingegen „ernsthaft“ nicht zu befürchten, „dass die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu einem Energieversorgungsengpass in der Bundesrepublik Deutschland führen“ würde, so die Kammer. „Denn die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie bedeute lediglich, dass dort keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen, wo dies zu einer signifikant erhöhten Tötung von europäischen Vogelarten führen würde.“

„Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit sie mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen“, zumal „Deutschland im Jahr 2019 ca. 37 Milliarden Kilowattstunden Strom mehr exportierte, als es importierte“, so das Gericht.

Versagen die alten Umweltverbände?

Die Forderungen der alten Umweltverbände, den Ausbau der Windenergie in Deutschland „naturverträglich“ zu beschleunigen, hält die NI für wenig verantwortungsbewusst. Der Versuch, den weiteren Ausbau der Windenergie „naturverträglich“ zu gestalten, ist längst gescheitert. Schlimmer noch: In aktuellen Pressemitteilungen wird neben dem BUND, WWF und Greenpeace sogar vom NABU gefordert, dass die (rechtswidrige) „artenschutzrechtliche Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz vermehrt genutzt werden“ müsse.

„Uns ist bekannt, dass Hessen einen neuen Windenergieerlass unter Beteiligung des BUND, des NABU und der HGON plant, weil sich laut Umweltministerin Hinz der „naturwissenschaftliche Erkenntnisstand weiterentwickelt“ habe.
In Wirklichkeit geht es wohl eher um die weitere Ausschaltung des Natur- und Artenschutzes. Das Urteil von Gießen kommt daher für die grüne Ministerin offensichtlich ungelegen.“

Die von diesen Verbänden parallel geforderten „Artenschutzprogramme“, die Verluste von Vögeln an Windkraftanlagen in Bezug auf Populationen auffangen sollen, sind eher eine „Mogelpackung“ und ein „Scheinmanöver“ als eine Lösung des offensichtlichen Problems.

„Allen Beteiligten muss klar sein, dass neben der erhöhten Mortalität die ebenfalls durch die Windkraft verschärfte Zersplitterung von Lebensräumen und Verbreitungsarealen ihren Beitrag zum Artenschwund leisten. Abgesehen davon ist diese Forderung mit europäischem Recht nicht zu vereinbaren“, betonte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat leider gezeigt, dass die Windkraftindustrie in keiner Weise bereit ist, Rücksicht auf unsere Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume zu nehmen. Sie zerstört das, was sie angeblich schützen will: Großräumige Landschaftsschutzgebiete, europäische FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturparke und selbst Naturschutzgebiete, die an vielen Stellen Deutschlands bereits durch die Windkraft beeinträchtigt oder sogar zerstört sind. Nach Feststellung des Bundesamtes für Naturschutz stehen bereits ca. ein Viertel aller Anlagen in Schutzgebieten verschiedener Kategorien.

 
Rotmilan Schlagopfer unter einer Windindustrieanlage

Historischer Verrat am Naturschutz

„Dass man bei den alten Umweltverbänden noch nicht einmal nachdenklich wird über den Umstand, dass der Zubau von annähernd 30.000 Windenergieanlagen alleine in Deutschland bislang so gut wie keinen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen geleistet hat, zeigt das ganze Ausmaß des historischen Verrats am Naturschutz. Im Gegensatz zum kaum messbaren Effekt zum Schutz des Klimas hat der Windkraftausbau sehr wohl schon jetzt in großen Teilen des Landes zum substanziellen Verlust an Natur und Landschaft geführt“, erklärt Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und ehemaliger Landesgeschäftsführer des NABU Baden-Württemberg.

In Anbetracht der vielen zum großen Teil empörten „Hilferufe“, die wir jetzt von Mitgliedern, Orts- und Kreisgruppen vor allem aus dem NABU und anderen Verbänden erhalten, fragen wir uns, ob die in Jahrzehnten erreichten Standards des Naturschutzes in Deutschland endgültig und einseitig für die Windlobby geopfert werden sollen. Alle Naturschützer, die sich für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräume und gegen die weitere Aushöhlung des Artenschutzes einsetzen möchten, sind bei der Naturschutzinitiative (NI) willkommen.

„Grüne Linie“ überschritten: NI ist der Garant für Natur- und Artenschutz

Das Urteil von Gießen ist ein wichtiger Meilenstein für den Natur- und Artenschutz in Deutschland. Es macht unmissverständlich klar, dass alle bisher erteilten Ausnahmen vom Tötungsverbot rechtswidrig und nicht mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu vereinbaren sind. Wir sind sicher, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel diese für echte Naturschützer überfällige Entscheidung bestätigen wird, sollte gegen das Urteil Berufung eingelegt werden.

„Ansonsten ist der Weg bis zum Europäischen Gerichtshof für uns offen, denn mit der Erteilung dieser Ausnahmen wurde seit Jahren unwidersprochen eine „grüne Linie“ überschritten. Wer den Natur- und Artenschutz auf Klimaschutz reduziert, handelt unverantwortlich, weil er die Bedeutung der Biologischen Vielfalt und die Änderung unserer Lebensweise für das Überleben auf unserem Planeten ausklammert“, so Harry Neumann, Dr. Wolfgang Epple und Immo Vollmer.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) wurde erfolgreich vertreten durch die Kanzlei Habor, Göttingen.

Fotos: Archiv NI

 

 

 

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DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG